Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt für die Stadt Erwitte vollzogen.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes vollzogen.

Frau K. Knoche

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Ältere öffentliche Bekanntmachungen

Bei Fragen zu älteren öffentlichen Bekanntmachungen wenden Sie sich bitte an das Ratsbüro unter sitzungsdienst(at)erwitte.de 

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