Ortsrecht
Das Ortsrecht ist die Sammlung aller für Erwitte geltenden ortsrechtlichen Vorschriften wie z.B. Satzungen und Verordnungen.
§ 7 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (GO NRW) gewährt den Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Jede Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen. In ihr ist mindestens zu ordnen, was nach den Vorschriften der GO NRW der Hauptsatzung vorbehalten ist. Satzungen sind öffentlich bekanntzumachen.
Hinweis: Diese Online-Ortsrechtssammlung dient lediglich der Information und ist nicht mit einer amtlichen Bekanntmachung gleichzusetzen. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Text der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung.
Welche Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Regelungen der Rat der Stadt Erwitte erlassen hat, erfahren Sie anhand unserer ortsrechtlichen Sammlung, die Sie hier aufrufen können.
A
B
- Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Erwitte
- Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Abwasserwerk Erwitte” vom 17.07.2024
- Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Gebäudebetrieb Erwitte” vom 17.07.2024
- Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 31.03.2005
- Beitragssatzung nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 14.07.2003
E
F
G
H
K
M
O
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 10.04.2024
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit für die Herbstkirmes vom 07.07.2010
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 15.12.2022
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Kurort Bad Westernkotten vom 08.06.2007