Stadt

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument des kommunalen Wirtschaftens und der kommunalen Buchhaltung. Der Jahresabschluss stellt das Rechenschaftsinstrument der Haushaltswirtschaft dar.

 

Wesentliche Bestandteile der Planung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)

  • Ergebnisplan mit Teilplänen
  • Finanzplan mit Teilplänen
  • Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
  • HSK-Haushaltssicherungskonzept

 

Der Ergebnisplan beinhaltet alle vorgesehenen Ansätze für Erträge und Aufwendungen einer Planungsperiode und gibt einen Gesamtüberblick über die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Die veranschlagten Ansätze ermächtigen die Verantwortlichen Aufwendungen zu leisten bzw. bilden Soll-Vorgaben im Bereich der Erträge ab. Im Ergebnis ist der Haushaltsausgleich darzustellen.

Der Finanzplan beinhaltet alle Einzahlungen und Auszahlungen und weist u.a. die Investitionsplanung der Gemeinde aus. Die Finanzrechnung weist sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen der liquiden Mittel nach. Sie schließt mit dem kassenmäßigen Bestand an Finanzmitteln ab.

Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Gebäudebetrieb Erwitte“ und „Abwasserwerk Erwitte“ bilden die jeweils den Erfolgs- und Vermögensplan für diese Einrichtungen ab und stellen damit die finanziellen Vorgaben dar, innerhalb derer die Eigenbetriebe wirtschaften. Die Wirtschaftspläne werden durch die entsprechenden Fachausschüsse des Rates der Stadt Erwitte vorbereitet und vom Rat beschlossen.

Ein Haushaltsicherungskonzept dient bei finanzieller Unausgeglichenheit (§ 76 GO NRW) dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde wieder zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Stadt Erwitte war seit 2012 in der Haushaltssicherung. Im Laufe der vergangenen Haushaltsjahre wurden die städt. Finanzen durch verschiedene Maßnahmen wieder konsolidiert. Mit Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises Soest vom 12. März 2020 entfiel deshalb die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Verfahren / Bürgerbeteiligung

Das gesamte Verfahren zum Erlass eines neuen Haushaltsplanes, einer neuen Haushaltssatzung ist vom Grundsatz der Öffentlichkeit geprägt und bietet den Bürgern die Möglichkeit, das Verfahren aktiv zu begleiten. Zunächst wird in einer Ratssitzung i. d. R. im Spätherbst der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Haushaltes in einer öffentlichen Ratssitzung in das Beratungsverfahren eingebracht. Dieser Entwurf liegt gemäß der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rathaus öffentlich aus. Nach den Haushaltsberatungen der Fraktionen im Rat und einer vorbereitenden öffentlichen Hauptausschusssitzung erfolgt der endgültige Beschluss wiederum in einer öffentlichen Ratssitzung.

Einwendungen gegen den Entwurf des Haushaltsplanes können von Einwohnern oder Abgabepflichtigen bis zu einem vorab bekannt gemachten Stichtag beim Bürgermeister der Stadt Erwitte erhoben werden. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

Nach dem Beschluss des Rates über den Haushaltsplan ist dieser der Kommunalaufsicht des Kreises Soest anzuzeigen, bzw. ein etwaiges HSK zur Genehmigung vorzulegen.

 

Herr Hoppe

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Frau J. Rasche

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