Voraussichtliche Bundestagswahl am 23.02.2025
Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland wählen die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Die Wahl findet voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt.
Nutzen Sie die Möglichkeit, zur Wahl zu gehen und so die Zukunft Deutschlands mitzubestimmen.
Je mehr an der Wahl teilnehmen, desto besser können die Abgeordneten die Vorstellungen aller Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland abbilden. Jede abgegebene Stimme entscheidet darüber, wie die Zukunft der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland aussehen wird.
Informationen für Wählende
Briefwahl
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Bei der Stadt Erwitte haben Sie folgende Möglichkeiten diesen zu beantragen:
- persönlich (Am Markt 13, 59597)
- schriftlich (E-Mail: wahlen@erwitte.de oder per Post: Am Markt 13, 59597 Erwitte)
- online (voraussichtlich ab dem 15.01.2025 unter Online-Antrag)
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich Anfang Februar 2025.
Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Dies ist voraussichtlich ab dem 15.01.2025 möglich.
Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich Anfang Februar 2025.
Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag | 08:00 - 12:30 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:30 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:30 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:30 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Wenn Sie der Gemeindebehörde glaubhaft versichern, dass Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen ist oder Sie ihn verloren haben, kann Ihnen ein neuer Wahlschein erteilt werden. Setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Erwitte in Verbindung.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt es 299 Wahlkreise, 64 davon sind in Nordrhein-Westfalen.
Die Stimmabgabe in der Stadt Erwitte erfolgt in 11 Wahlbezirken, denen die Wahlberechtigten nach ihrem Wohnsitz räumlich zugeordnet werden.
Deutsche im Ausland
Informationen für Deutsche im Ausland
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis in Erwitte ist auf Antrag bis zum 02.02.2025 möglich.
Informationen für Wahlhelfer
Die Wahlhelfereinberufung für die voraussichtlich kommende Bundestagswahl am 23.02.2025 ist bereits abgeschlossen.
Wenn Sie Interesse daran haben, die Stadt Erwitte als Wahlhelfer/in bei der kommenden Kommunalwahl am 14.09.2025 zu unterstützen, können Sie das Formular für Wahlhelfer/innen ausfüllen. Das Wahlamt der Stadt Erwitte wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Im Falle einer Einberufung wird Ihnen für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 45,00 € gezahlt.
Lernplattform für Wahlhelfende
Weitere Informationen zur Ausübung des Amtes als Wahlhelfer finden Sie unter folgenden Links: