Am 01.03.2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) in Kraft getreten.
§ 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetz bestimmt u. a., dass die Mandatsträger (Ratsmitglieder der Stadt Erwitte) und die stimmberechtigten sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) schriftlich oder elektronisch Auskunft über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes vom 6. September 1965,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962, genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Die Stadt Erwitte veröffentlicht die Angaben der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger im Internet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen bei dem bzw. der Meldepflichtigen liegt.
Die jährliche Veröffentlichung dient einerseits der Unterrichtung der Öffentlichkeit und andererseits dem Schutz der Betroffenen. Durch diese Transparenzvorschrift erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Aktivitäten der Amtsträger nachzuvollziehen. Die Betroffenen wiederum können sich im Einzelfall darauf berufen, ordnungsgemäß über alle Funktionen und Mitgliedschaften schriftlich Auskunft gegeben zu haben.
- Veröffentlichung gem. § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz - Ratsmitglieder
- Veröffentlichung gem. § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz - Sachkundige Bürger*innen
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Schümer
Rathaus
Montag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:30 – 12:30 Uhr
- m.schuemer@erwitte.de
Korruptionsprävention
Am 01.03.2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) in Kraft getreten.
§ 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetz bestimmt u. a., dass die Mandatsträger (Ratsmitglieder der Stadt Erwitte) und die stimmberechtigten sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) schriftlich oder elektronisch Auskunft über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes vom 6. September 1965,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962, genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Die Stadt Erwitte veröffentlicht die Angaben der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger im Internet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen bei dem bzw. der Meldepflichtigen liegt.
Die jährliche Veröffentlichung dient einerseits der Unterrichtung der Öffentlichkeit und andererseits dem Schutz der Betroffenen. Durch diese Transparenzvorschrift erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Aktivitäten der Amtsträger nachzuvollziehen. Die Betroffenen wiederum können sich im Einzelfall darauf berufen, ordnungsgemäß über alle Funktionen und Mitgliedschaften schriftlich Auskunft gegeben zu haben.