Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch Lärm oder Gerüche gestört. Verursacher solcher Belästigungen können verschiedene Quellen wie z.B. Industrie und Gewerbe, der Straßenverkehr, Baulärm etc. sein. Je nachdem, durch welche Lärm- oder Geruchsquelle Sie sich gestört fühlen, gibt es für Sie unterschiedliche Ansprechpartner.
Gaststättenlärm
Verantwortlich für unzumutbare Lärmbelästigungen, die von Gaststätten ausgehen, ist in erster Linie der Gastwirt. Behördliche Ansprechpartner sind tagsüber das Ordnungsamt sowie nachts die Polizei.
Gewerbelärm /Industrielärm / Baulärm
Bei Belästigungen durch Lärm, der von Gewerbe-, Industrie- und landwirtschaftlichen Betrieben oder von Baustellen ausgeht, ist Ihr Ansprechpartner der Kreis Soest
Nachbarschaftslärm
Durch Radios, Fernseher, private Handwerksarbeiten, bellende Hunde, Feuerwerke usw. kann eine unzumutbare Lärmbelästigung entstehen. Die Vermeidung unnötigen Nachbarschaftslärms ist zunächst ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme.
Im Falle von Streitigkeiten unter Nachbarn hilft die Schiedsperson.
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Wieners
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-106
- ordnung@erwitte.de
Schleimer
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-107
- ordnung@erwitte.de
Wermter
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-118
- ordnung@erwitte.de
Lärmbekämpfung
Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch Lärm oder Gerüche gestört. Verursacher solcher Belästigungen können verschiedene Quellen wie z.B. Industrie und Gewerbe, der Straßenverkehr, Baulärm etc. sein. Je nachdem, durch welche Lärm- oder Geruchsquelle Sie sich gestört fühlen, gibt es für Sie unterschiedliche Ansprechpartner.
Gaststättenlärm
Verantwortlich für unzumutbare Lärmbelästigungen, die von Gaststätten ausgehen, ist in erster Linie der Gastwirt. Behördliche Ansprechpartner sind tagsüber das Ordnungsamt sowie nachts die Polizei.
Gewerbelärm /Industrielärm / Baulärm
Bei Belästigungen durch Lärm, der von Gewerbe-, Industrie- und landwirtschaftlichen Betrieben oder von Baustellen ausgeht, ist Ihr Ansprechpartner der Kreis Soest
Nachbarschaftslärm
Durch Radios, Fernseher, private Handwerksarbeiten, bellende Hunde, Feuerwerke usw. kann eine unzumutbare Lärmbelästigung entstehen. Die Vermeidung unnötigen Nachbarschaftslärms ist zunächst ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme.
Im Falle von Streitigkeiten unter Nachbarn hilft die Schiedsperson.