Stadt

Lärmbekämpfung

Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch Lärm oder Gerüche gestört. Verursacher solcher Belästigungen können verschiedene Quellen wie z.B. Industrie und Gewerbe, der Straßenverkehr,  Baulärm etc. sein. Je nachdem, durch welche Lärm- oder Geruchsquelle Sie sich gestört fühlen, gibt es für Sie unterschiedliche Ansprechpartner.

Gaststättenlärm

Verantwortlich für unzumutbare Lärmbelästigungen, die von Gaststätten ausgehen, ist in erster Linie der Gastwirt. Behördliche Ansprechpartner sind tagsüber das Ordnungsamt sowie nachts die Polizei.

Gewerbelärm /Industrielärm / Baulärm

Bei Belästigungen durch Lärm, der von Gewerbe-, Industrie- und landwirtschaftlichen Betrieben oder von Baustellen ausgeht, ist Ihr Ansprechpartner der Kreis Soest

Nachbarschaftslärm

Durch Radios, Fernseher, private Handwerksarbeiten, bellende Hunde, Feuerwerke usw. kann eine unzumutbare Lärmbelästigung entstehen. Die Vermeidung unnötigen Nachbarschaftslärms ist zunächst ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme.

Im Falle von Streitigkeiten unter Nachbarn hilft die Schiedsperson.

Kontakt

Herr Wermter

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Herr Wieners

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Herr Thiele

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