Feuerwerk
Feuerwerke der Klasse II dürfen nur von Personen ab 18 Jahren am 31.12. und 01.01. eines Jahres abgebrannt werden. Für andere Termine werden Ausnahmegenehmigungen benötigt. Feuerwerke der Klassen III und IV dürfen nur durch einen anerkannten Feuerwerker mit entsprechender Genehmigung abgebrannt werden.