Kommunalwahlen 2025
Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 14. September 2025 statt. Es werden die Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise sowie die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister gewählt. Eine mögliche Stichwahl für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters würde am 28. September 2025 stattfinden.
Wahlbezirkseinteilung
Der Wahlausschuss der Stadt Erwitte hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 gem. § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) die Einteilung des Gebietes der Stadt Erwitte in 17 Wahlbezirke für die Kommunalwahlen im Jahre 2025 beschlossen. Die Wahlbezirkseinteilung ist in den Anlagen 1 und 2 zum Beschluss des Wahlausschusses im Ratsinformationssystem sowie im Amtsblatt Nr. 2/2025 vom 05.02.2025 einsehbar. Grafisch sind die Wahlbezirke in folgender Karte aufbereitet:
Übersicht Wahlbezirke Kommunalwahl 2025
Wahlvorschläge
Alle Informationen zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Erwitte für die im Jahr 2025 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen am 14.09.2025 entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung vom 03.02.2025 im Amtsblatt für die Stadt Erwitte Nr. 2/2025.
Wir bitten Sie, die Parteienkomponente zur Vorbereitung der Einreichung der Wahlvorschläge zu nutzen.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 07.07.2025 um 18 Uhr.
Die Wahlvorschläge sind in Papierform einzureichen.
Parteienkomponente
Die Parteienkomponente ist eine von der votegroup zur Verfügung gestellte Anwendung, die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, welche ihre Wahlvorschläge zur Kommunalwahl einreichen möchten, über das Internet nutzen können. Mit der Parteienkomponente lassen sich die Daten von Kandidaten und Vertrauenspersonen digital speichern. In dem Zuge können:
alle für einen Wahlvorschlag erforderlichen Formulare vorausgefüllt gedruckt werden
sowie die Daten dem Wahlamt zur Weiterverarbeitung digital zur Verfügung gestellt werden.
Auf diese Weise wird Ihnen das Einreichen der Formulare erleichtert und es werden Fehler bei der Verarbeitung der Wahlvorschläge minimiert. Daher fordern wir Sie auf, die Parteienkomponente zu nutzen.
Sie gelangen zur Parteienkomponente unter:
https://www.votemanager.de/parteienkomponente/
Im Leitfaden für die Parteienkomponente wird die Handhabung der Anwendung erläutert. Sofern Sie die Parteienkomponente bereits zur Kommunalwahl 2020 genutzt haben, können IhreDaten (z. B. Anmeldedaten Ihrer Partei, hinterlegte Wahlvorschläge etc.) weitergenutzt werden. Wichtig ist, am Ende die Daten zu exportieren und an das Wahlamt weiterzuleiten. Nur so können die Daten digital vom Wahlamt weiterverarbeitet werden!
Handbuch zur Parteienkomponente
Hinweis: Je eher Sie Ihren Wahlvorschlag einreichen, desto mehr Zeit bleibt dem Wahlamt, den Wahlvorschlag zu prüfen und Sie evtl. auf fehlende Angaben/Dokumente hinzuweisen.
Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Sofern Sie die Parteienkomponente nicht nutzen möchten, stellen wir Ihnen unter dem Reiter Downloads die benötigten Anlagen der Kommunalwahlordnung zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Verfügung.
- Zeitstrahl zu den Kommunalwahlen 2025 und zum Ablauf der konstituierenden Sitzung
- Anlage 9a KWahlO (Niederschrift Versammlung)
- Anlage 10a KWahlO (Versichung an Eides statt)
- Anlage 11a KWahlO (Einreichung Wahlvorschlag Direktkandidat)
- Anlage 11b KWahlO (Einreichung Wahlvorschlag Reserveliste)
- Anlage 11d KWahlO (Einreichung Wahlvorschlag Bürgermeister)
- Anlage 12a KWahlO (Zustimmungserklärung Direktkandidat)
- Anlage 12b KWahlO (Zustimmungserklärung Liste)
- Anlage 13a KWahlO (Bescheinigung Wählbarkeit)
- Anlage 14a KWahlO (Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift)
- Anlage 14b KWahlO (Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift Liste)