Kommunalwahlen
Am 13. September 2020 wurden anlässlich der Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen die Vertretungen der
- Landrätinnen und Landräte,
- Kreistage,
- (Ober-) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die
- Stadt- und Gemeinderäte gewählt.
Damit lief die Wahlperiode für die nordrhein-westfälischen Kommunen ab, die ausnahmsweise 77 Monate betragen haben wird.
Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Kommunalwahlen 2020.
Ergebnisvergleich der Kommunalwahlen 2014 und 2020
Hier und im Downloadbereich finden Sie einen Ergebnisvergleich der Wahlergbnisse der Kommunalwahlen aus den Jahren 2014 und 2020.
Nach den Kommunalwahlen
Einen Zeitstrahl als Information, insbesondere für Parteien und Wählergruppen, mit Terminen und Fristen zu den Maßnahmen nach den Kommunalwahlen und zum Ablauf der konstituierenden Sitzung der neuen Vertretung der Stadt Erwitte finden Sie hier oder im Downloadbereich (s. unten).
Allgemeines
Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht beträgt 16 Jahre, für das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) 18 Jahre. Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag – hat jeder Wähler nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
Bürgermeister bzw. Landrat werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jeder Wähler eine Stimme.
Abschaffung der Stichwahl
Die Stichwahl für den Fall, dass kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht, wurde im April 2019 abgeschafft (vgl. Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019). Gewählt war demnach der Bewerber mit den meisten Stimmen, eine Regelung, die bereits von 2007 bis 2011 galt. Die Abschaffung der Stichwahl wurde mit einem am 20. Dezember 2019 verkündeten Urteil vom Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt.
Mandatsverteilung
Mit dem Satzungsbeschluss vom 15. März 2003 hat der Rat der Stadt Erwitte eine Reduzierung auf 34 Ratsvertreter/innen in 17 Wahlbezirken vorgenommen.
Ohne Satzung hätte die Stadt Erwitte 38 Ratsvertreter/innen in 19 Wahlbezirken (vgl. § 3 KWahlG).
Eine Fünf-Prozent-Hürde wird es nicht mehr geben. Die Verteilung der Sitze wird nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers berechnet.
Wahlbezirkseinteilung
Der Wahlausschuss der Stadt Erwitte hat in seiner Sitzung am 29.01.2020 gem. § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) die nachstehende Einteilung des Gebietes der Stadt Erwitte in 17 Wahlbezirke für die Kommunalwahlen im Jahre 2020 beschlossen. Die Wahlbezirkseinteilung ist den Anlagen 1 – 3 im Ratsinformationssystem einsehbar. Klicken Sie dazu auf diesen Link.
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