Einbürgerung
Unter Einbürgerung versteht man den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsrechts. Die Kreisverwaltung Soest ist für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband für das gesamte Kreisgebiet (außer der Stadt Lippstadt) zuständig. Alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen und der Besonderheiten ist eine Beratung vor der Antragstellung sehr empfehlenswert. Die jeweiligen Antragsformulare erhalten Sie beim Standesamt Erwitte.
Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur besseren Erreichbarkeit, bitten wir Sie, für Beratungsgespräche vorab einen Termin zu vereinbaren.
- Gebühr für die Einbürgerung (jede erwachsene Person): 255,00 €
- für jedes miteinzubürgernde, minderjährige Kind: 51,00 €
- Im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrages werden ebenfalls Gebühren erhoben. Diese können bis 75 % der Einbürgerungsgebühren betragen.
- Hinzu kommen evtl. Gebühren für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit und Gebühren für Übersetzungen und Urkunden, etc.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
- gültiger Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
- Geburts- oder Heirats- bzw. Eheurkunden (evtl. mit beglaubigten Übersetzungen)
- Verdienstbescheinigung/Einkommensnachweis
- weitere Unterlagen und Nachweise (einzelfallbezogen)
- weitere Information zur Einbürgerung erhalten Sie auf der Webseite des Kreises Soest. Klicken Sie hier.