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Grundbesitzabgaben 2022

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Die Stadt Erwitte versendet in den kommenden Tagen die Bescheide über Grundbesitzabga-ben für das Jahr 2022.

Mit den Bescheiden werden die sogenannten grundstücksbezogenen Abgaben wie die Grundsteuer A und B, die Abwasser- und Abfallgebühren sowie die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst abgerechnet.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Abwassergebühren wurden nicht erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich leichte Änderungen bei der Abfallgebühr, der Straßenreinigung und dem Winterdienst. Außerdem wird seit diesem Jahr eine jährliche Gebühr für die Berücksichtigung eines Zwischenzählers erhoben.

Hier gelangen Sie zum Schaubild über die Entwicklung der Grundbesitzabgaben der letzten Jahre.

Musterhaushalt 2022

Dem Grundbesitzgabenbescheid ist unter anderem ein Informationsschreiben zur Grundsteuerreform beigefügt. Bei Fragen zum Informationsschreiben wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung Lippstadt.

Ihre Fragen zu den Bescheiden über die Grundbesitzabgaben nehmen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem Fachdienst Finanzen vorzugsweise per E-Mail unter Angabe des Kassenzeichens entgegen. Bitte prüfen Sie aufgrund der Corona-Pandemie im Vorfeld, ob eine persönliche Vorsprache notwendig ist.

Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Tagen nach dem Versand der ca. 8.500 Bescheide zu vielen Nachfragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen zu Verzögerungen kommen kann.

Das Erteilen eines SEPA-Lastschriftmandats oder eine Änderung des Müllbehälters muss schriftlich erfolgen. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

 

Musterhaushalt der Stadt Erwitte
Musterhaushalt der Stadt Erwitte. Zur Gesamtübersicht gelangen Sie über die Verlinkung im Text "Musterhaushalt 2022".