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Königshof Erwitte

Der Königshof ist, wie durch die Ergebnisse archäologischer Grabungen belegt wurde, schon von Kaiser Karl dem Großen als befestigte "curtis" angelegt worden. Die curtis stand den Herrschern für militärische Zwecke zur Verfügung; sie hat aber besonders dazu gedient, die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Könige und Kaiser bei ihren Reisen durch das Land sicherzustellen.

Aus den erhaltenen Originalurkunden ist bekannt, daß Erwitte wiederholt Königsbesuch gehabt hat. Die erste Urkunde wurde am 09.05.935 durch Heinrich I ausgestellt, mit der er Paderborn die freie Bischofswahl und die Immunität bestätigte. Weitere Urkunden wurden in Erwitte durch die Kaiser Otto II und III, Heinrich II und Konrad II vollzogen.

Während in den ersten Urkunden von einem Königshof in Erwitte nicht die Rede war, giIt die Urkunde des Kaisers Konrad II, ausgestellt am 7. April 1027 in Rom, als erste urkundliche Gewähr für das Bestehen des Hofes. Durch die vorgenannte Urkunde wurde die "curtis regia Arvita" zu ewigem Besitz der Paderborner Kirche übergeben.

In den darauffolgenden Jahren hat der Königshof eine wechselvolle Geschichte erfahren, da er zwar zum Besitz des Bischofs von Paderborn, jedoch unter der Landeshoheit des Erzbischofs von Köln stand. Die letzten zur eigentlichen Curtis gehörenden Gebäude sind wahrscheinlich im 30jährigen Krieg zerstört worden. Das jetzt noch erhaltene Fachwerkhaus stammt jedoch aus dieser Zeit.


Fast 800 Jahre lang, nämlich bis 1803, blieb der Hof im Eigentum des Bistums. Erst im Zuge der Säkularisierung ging er in andere Hände über.

Die Stadt Erwitte erwarb das Gebäude im Jahre 1938 von dem Oberlandesgerichtsrat Kreilmann. In dem Königshofgebäude, in dem bis zum Jahre 1968 die damalige Amtsverwaltung untergebracht war, sind heute wieder Dienststellen der Stadtverwaltung.

Der große, zu halber Erde gelegene Keller ist als "Kaiserkeller" ausgestaltet worden. Mit dem angrenzenden Kaminraum bildet er ein Ensemble repräsentativer Räume. Die mehrfarbigen Glasfenster des Kaiserkellers zeigen die Gestalt Karls des Großen, des Sachsen-Herzogs Widukind und der Kaiser und Könige Heinrich I, Otto I, II und III, Heinrich II und Konrad lI.

Sehenswert sind der König-Heinrich-Saal (Trauzimmer des Standesamtes; Brautpaare des Jahres) mit den Wappen mehrere deutscher Orte, in denen Heinrich I nachweislich gelebt und geurkundet hat. Der schöne Kamin in diesem Saal ist eine Stiftung des damaligen Kreises Lippstadt.