Der von der UNO seit 1990 offiziell ausgerufene Aktions- u. Gedenktag "Nein zu Gewalt an Frauen" geht auf die Ermordung der drei Schwestern Mirabell am 25. November 1960 zurück. Die drei Frauen stellten sich mutig dem dominikanischen Diktatur Trujillo entgegen und bezahlten ihren Einsatz mit dem Leben. Seitdem dient dieser Novembertag gleichsam dem Gedenken an die vielen Mädchen u. Frauen, deren Leben durch Gewalterfahrungen gezeichnet ist, wie auch dem solidarischen Aufstand und der Gegenwehr. Jede Form von Gewalt an Mädchen u. frauen darf nicht länger akzeptiert werden!
Jede vierte Frau ist statistisch von häuslicher Gewalt betroffen, doch noch immer fehlen über 14.600 Frauenhausplätze für Frauen in akuter Not. Deutschland braucht ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen, das konkrete Maßnahmen vorsieht und mit einem umfassenden Budget ausgestattet ist, um Betroffene erfolgreich zu schützen, proaktiv Täterintervention zu leisten und Femizide zu verhindern.
TERRE DES FEMMES fordert daher:
- Flächendeckender Ausbau und sichere Finanzierung von Frauenhausplätzen
- Aussetzung des Sorge- und Umgangsrechts für den Täter
- Flächendeckende Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen
- Bundeseinheitliches Risikomanagement bei der Polizei und Justiz, um Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und Frauen vor weiterer Gewalt zu schützen
- Defi nition und Datenerhebung zu Femiziden
- Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung
Was ist „Gewalt gegen Frauen“?
Eine Antwort darauf liefert die Istanbul-Konvention, ein 2011 verabschiedetes Übereinkommen des Europarats. Gewalt gegen Frauen definiert die Konvention "als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben".
Häusliche Gewalt bezeichnet nach Artikel 3 der Istanbul-Konvention „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte".
Rund um die Uhr erreichbare Hilfe, wenn Sie selbst Opfer von Gewalt geworden sind:
Polizei Notruf | 110 |
Frauenhaus Soest
| 02921 17585
|
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen | 08000 116016 |
Telefonseelsorge | 0800 111 01 111 0800 111 02 222 |
Der Vorstand der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. lädt herzlich ein zur Eröffnung der Frauenberatung Soest.
Fast zwei Jahre nach dem Start findet die feierliche Eröffnung mit Empfang, Fachvortrag und Grußworten nun am 24. November 2022 von 10:00 bis ca. 13:00 Uhr in der Tagungsstätte Soest, Feldmühlenweg 15 in Soest statt. Den Fachvortrag hält die Autorin, Aktivistin und Expertin Alice Mari Westphal zum Thema „Gewalt ist nicht nur ein Veilchen“.
Ab 14:00 Uhr können Interessierte die Räume der Beratungsstelle, Markt 12 in Soest, kennen lernen.