Stadt

Vergnügungssteuer

Mit der Vergnügungssteuer verfolgt die Stadt Erwitte u. a. ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.

Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer.

Sie wird u.a. erhoben für:

  • Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen,
  • Spielcasinos,
  • öffentliche gewerbliche Tanzveranstaltungen, die nicht dem Brauchtum (wie z. B. Schützenfeste) dienen.

Die aktuellen Steuersätze finden Sie hier.

 

Kontakt

Frau Seewald

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Herr Schön

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