- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Brügger
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-301
- a.bruegger@erwitte.de
C.
Schulte
Abwasserwerk Erwitte
Montag
07:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- c.schulte@erwitte.de
G.
Rasche
Abwasserwerk Erwitte
Montag
07:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Mobil
- 0160 3335950
- g.rasche@erwitte.de
Schönlau
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-302
- m.schoenlau@erwitte.de
Auster
Abwasserwerk Erwitte
Montag
07:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Mobil
- 0170 2028763
- a.auster@erwitte.de
Kleine
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-300
- a.kleine@erwitte.de
Regenwassernutzung
Beabsichtigt ein Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Regenwassers in einer Regenwassernutzungsanlage, so hat er dieses der Stadt Erwitte anzuzeigen. Die Stadt kann von der Überlassung des verwendeten Niederschlagswassers absehen (Freistellung), wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück sichergestellt ist und ein Überlauf an den öffentlichen Kanal besteht, so dass eine Überschwemmung von Nachbargrundstücken durch Niederschlagswasser ausgeschlossen werden kann.
Die Brauchwassermenge (z. Bsp. Toilettenspülwasser), die der Abwasseranlage zugeführt wird, ist nachzuweisen (Zwischenzähler). Der Nachweis der eingeleiteten Brauchwassermenge ist durch Wassermesser zu erbringen und spätestens bis zum 15.12. eines jeden Jahres der Stadt vorzulegen.
Die Gebühr für die eingeleitete Brauchwassermenge wird entsprechend der Gebühr für häusliches Schmutzwasser berechnet. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Brauchwasser/Schmutzwasser). Veranlagungsjahr ist das Kalenderjahr.