Stadt

Regenwassernutzung

Beabsichtigt ein Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Regenwassers in einer Regenwassernutzungsanlage, so hat er dieses der Stadt Erwitte anzuzeigen. Die Stadt kann von der Überlassung des verwendeten  Niederschlagswassers absehen (Freistellung), wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück sichergestellt ist und ein Überlauf an den öffentlichen Kanal besteht, so dass eine Überschwemmung von Nachbargrundstücken durch Niederschlagswasser ausgeschlossen werden kann.

Die Brauchwassermenge (z. Bsp. Toilettenspülwasser), die der Abwasseranlage zugeführt wird, ist nachzuweisen (Zwischenzähler). Der Nachweis der eingeleiteten Brauchwassermenge ist durch Wassermesser zu erbringen und spätestens bis zum 15.12. eines jeden Jahres der Stadt vorzulegen.

Die Gebühr für die eingeleitete Brauchwassermenge wird entsprechend der Gebühr für häusliches Schmutzwasser berechnet. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Brauchwasser/Schmutzwasser). Veranlagungsjahr ist das Kalenderjahr.