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Offene Ganztagsschulen (OGS)

Die Offene Ganztagsschule (OGS) hat zum Ziel, eine ganzjährige, bedarfsgerechte und verlässliche Betreuung von Grundschulkindern nach Schulschluss und an schulfreien Tagen und in den Ferien (Ausnahme Schließung: 3 Wochen in den Sommerferien sowie in den Weihnachtsferien) sicherzustellen. Die Kinder essen gemeinsam zu Mittag, erledigen ihre Hausaufgaben, nehmen an Arbeitsgemeinschaften oder anderen Aktivitäten teil.

Die Teilnahme ist freiwillig, jedoch für ein Schuljahr verbindlich

Die Teilnahme der Kinder hat nach den landesrechtlichen Vorschriften grundsätzlich an allen Schultagen zu erfolgen. Die Betreuung erfolgt an den Schultagen im Regelfall bis ca. 16.00 Uhr. An schulfreien Tagen werden die Kinder im Zeitraum von 8.00 bis 16.00 Uhr betreut.

Da die OGS-Plätze stark nachgefragt werden, wird u.a. auch die Berufstätigkeit der Eltern berücksichtigt. Um eine Auswahl der aufzunehmenden Kinder treffen zu können, werden evt. entsprechende Arbeitsbescheinigungen verlangt. Für die Betreuung sind ein Elternbeitrag sowie eine Pauschale für das Mittagessen zu zahlen.

Der Betreuungsvertrag wird mit zwischen den Eltern und dem jeweiligen Maßnahmeträger (PariSozial gGmbH bzw. Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.) abgeschlossen.

 

Anmeldung für die Offene Ganztagsschule (OGS)

  • Cyriakus-Grundschule Horn-Millinghausen
    • Träger: PariSozial gGmbH
    • Anmeldung: Sekretariat der Schule Tel. 02945 / 2460
    • Betreuung nach Schulschluss in den Räumen der Grundschule.
    • Die Betreuung endet um 16.00 Uhr.
  • Erich Kästner-Grundschule Erwitte
    • Träger: PariSozial gGmbH
    • Anmeldung: Sekretariat der Schule Tel. 02943 / 2996
    • Betreuung nach Schulschluss in den Räumen der Offenen Ganztagsschule auf dem Schulgelände.
    • Die Betreuung endet um 16.15 Uhr.
  • Astrid-Lindgren-Grundschule Bad Westernkotten
    • Träger: Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.
    • Anmeldung: Sekretariat der Schule Tel.: 02943 / 2179
    • Betreuung nach Schulschluss in den Räumen der Offenen Ganztagsschule auf dem Schulgelände.
    • Die Betreuung endet um 16.00 Uhr.

 

Die Eltern haben zur Mitfinanzierung der Kosten für den Betrieb der Offenen Ganztagsschule einen finanziellen Beitrag zu leisten, der sich an den jeweiligen Einkünften der Familie orientiert. Dieser ist sozial gestaffelt und wird anhand der Elternbeitragssatzung festgesetzt.

Für Kinder, die ein Geschwisterkind in einer Tageseinrichtung für Kinder, einer OGS, einer Randstundenbetreuung oder in Tagespflege haben, ist ein Betrag in Höhe von 50 % des u.a. Beitrages zu zahlen.

Dies gilt auch für das Geschwisterkind, das sich im der Einschulung vorausgehenden beitragsfreien Kindergartenjahr befindet.

Der Besuch eines weiteren Kindes in einer Tageseinrichtung für Kinder, einer OGS, einer Randstundenbetreuung oder in einer Tagespflege, ist durch einen geeigneten Nachweis (Beitragsbescheid o.ä.) zu belegen.

In der Offenen Ganztagsschule erhalten die Kinder ein warmes Mittagessen. Hierfür ist eine Verpflegungspauschale von bis zu  68 Euro/mtl. zu zahlen.

Kontakt

Frau Felgenhauer

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Frau Schroer

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