Stadt

Offene Ganztagsgrundschule - Elternbeitrag

Für die regelmäßige Betreuung ihrer Kinder in offenen Ganztagsgrundschulen haben die Eltern Beiträge zu zahlen.

Die Beiträge dienen zur Deckung der Betriebskosten. Die Elternbeiträge werden von der Stadt Erwitte eingezogen. Sie richten sich nach der Summe der gesamten positiven Jahres-Bruttoeinkünfte der Eltern des Vorjahres, von dem die Werbungskosten abgezogen werden. Kindergeld und Erziehungsgeld zählen bei der Berechnung des Jahreseinkommens nicht mit.

Sofern sich das Einkommen verschlechtert oder verbessert hat, ist das zu erwartende Einkommen des laufenden Jahres anzugeben.

Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an elternbeitraege@erwitte.de oder telefonisch 02943 896-489.

Je nach Jahres-Bruttoeinkommen ist  der Elternbeitrag der jeweiligen Stufe zu entrichten.      

Bruttojahreseinkommen

Monatlicher Elternbeitrag

voller Beitrag

halber Beitrag

bis 15.000,00 €

0,00 €

0,00 €

bis 20.000,00 €

27,00 €

13,50 €

bis 25.000,00 €

34,00 €

17,00 €

bis 31.000,00 €

47,00 €

23,50 €

bis 37.000,00 €

58,00 €

29,00 €

bis 43.000,00 €

82,00 €

41,00 €

bis 50.000,00 €

91,00 €

45,50 €

bis 56.000,00 €

121,00 €

60,50 €

bis 62.000,00 €

141,00 €

70,50 €

bis 68.000,00 €

150,00 €

75,00 €

bis 85.000,00 €

170,00 €

85,00 €

über 85.000,00 €

190,00 €

95,00 €

 

Für Kinder, die ein Geschwisterkind in einer Tageseinrichtung für Kinder, einer OGS, einer Randstundenbetreuung oder in Tagespflege haben, ist ein Betrag in Höhe von 50 % des u.a. Beitrages zu zahlen.

Dies gilt auch für das Geschwisterkind, das sich im der Einschulung vorausgehenden beitragsfreien Kindergartenjahr befindet.

Der Besuch eines weiteren Kindes in einer Tageseinrichtung für Kinder, einer OGS, einer Randstundenbetreuung oder in einer Tagespflege, ist durch einen geeigneten Nachweis (Beitragsbescheid o.ä.) zu belegen

  • Einkommensnachweise
  • Nachweis über Betreuung eines Geschwisterkindes

Kontakt

Frau Felgenhauer

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