- Anschrift
- 001 Schloßallee 14 (Postanschrift: Am Markt 13) 59597 Erwitte
Kaiser-Gerlach
Standesamt Hellweg
Montag
08:00 - 12:30 Uhr*
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr*
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr*
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr*
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
* Termine für Trauungen können montags bis samstags am Vormittag und am Nachmittag individuell vereinbart werden // Mo-Do ab 14:00 Uhr Termine nach individueller Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Schloßallee 14 (Postanschrift: Am Markt 13) 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-493
- info@standesamt-hellweg.de
Gerdt
Standesamt Hellweg
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Franke
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Hemmer
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Namensänderung – Angleichungserklärung
Die Angleichungserklärung eröffnet einer Person die Möglichkeit zur Namensänderung, wenn sie ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben hat, und sich der Name fortan - z. B. durch Einbürgerung - nach deutschem Recht richtet.
Im Rahmen der Angleichungserklärung
- kann die deutschsprachige Form des Familiennamens angenommen werden,
- kann die deutschsprachige Form des Vornamens angenommen werden,
- können Bestandteile des Namens, die das deutsche Recht nicht kennt, abgelegt werden,
- können aus Namensketten Vor- und Familiennamen bestimmt werden,
- können bei Fehlen von Vor- und Familiennamen (wenn eine Person nur einen Eigennamen führt) Vor- und Familiennamen bestimmt werden.
Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Namensänderung:
- 21,00 €
Gebührenpflichtige Bescheinigung über Ihre Namensänderung (kann nur bei dem für die Erklärung zuständigen Standesamt beantragt werden):
- 9,00 €
- Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.