In dem als "staatlich anerkanntes Heilbad" erklärten Stadtteil Bad Westernkotten wird für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil- und Kurzwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu vorgenannten Zwecken durchgeführten Veranstaltungen ein Kurbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe.
Der Kurbeitrag wird von allen ortsfremden Personen erhoben, denen die Möglichkeit geboten wird, die Kureinrichtungen und Anlagen in Anspruch zu nehmen oder an den Veranstaltungen teilzunehmen.
Gebühren
Der Kurbeitrag beträgt:
a) für die Kurkarte täglich 2,00 €, Höchstkurbeitrag 84,00 €
b) für die Familienkarte* täglich 5,80 €, Höchstkurbeitrag 243,60 €
c) für die Einwohnerkarte 28,00 €/Jahr
*Eine Familienkarte können erhalten:
- bis zu zwei volljährige Personen,
- die mitreisenden Personen unter 18 Jahren,
- die mitreisenden Personen unter 27 Jahren, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Teilnehmer organisierter Gruppenreisen können Familienkarten nur in Anspruch nehmen, soweit zwischen ihnen ein Verwandtschaftsverhältnis bis zum 3. Grad besteht.
In dem als "staatlich anerkanntes Heilbad" erklärten Stadtteil Bad Westernkotten wird für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil- und Kurzwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu vorgenannten Zwecken durchgeführten Veranstaltungen ein Kurbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe.
Der Kurbeitrag wird von allen ortsfremden Personen erhoben, denen die Möglichkeit geboten wird, die Kureinrichtungen und Anlagen in Anspruch zu nehmen oder an den Veranstaltungen teilzunehmen.
Gebühren
Der Kurbeitrag beträgt:
a) für die Kurkarte täglich 2,00 €, Höchstkurbeitrag 84,00 €
b) für die Familienkarte* täglich 5,80 €, Höchstkurbeitrag 243,60 €
c) für die Einwohnerkarte 28,00 €/Jahr
*Eine Familienkarte können erhalten:
- bis zu zwei volljährige Personen,
- die mitreisenden Personen unter 18 Jahren,
- die mitreisenden Personen unter 27 Jahren, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Teilnehmer organisierter Gruppenreisen können Familienkarten nur in Anspruch nehmen, soweit zwischen ihnen ein Verwandtschaftsverhältnis bis zum 3. Grad besteht.
In dem als "staatlich anerkanntes Heilbad" erklärten Stadtteil Bad Westernkotten wird für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil- und Kurzwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu vorgenannten Zwecken durchgeführten Veranstaltungen ein Kurbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe.
Der Kurbeitrag wird von allen ortsfremden Personen erhoben, denen die Möglichkeit geboten wird, die Kureinrichtungen und Anlagen in Anspruch zu nehmen oder an den Veranstaltungen teilzunehmen.
Gebühren
Der Kurbeitrag beträgt:
a) für die Kurkarte täglich 2,00 €, Höchstkurbeitrag 84,00 €
b) für die Familienkarte* täglich 5,80 €, Höchstkurbeitrag 243,60 €
c) für die Einwohnerkarte 28,00 €/Jahr
*Eine Familienkarte können erhalten:
- bis zu zwei volljährige Personen,
- die mitreisenden Personen unter 18 Jahren,
- die mitreisenden Personen unter 27 Jahren, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Teilnehmer organisierter Gruppenreisen können Familienkarten nur in Anspruch nehmen, soweit zwischen ihnen ein Verwandtschaftsverhältnis bis zum 3. Grad besteht.
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Kothe
Rathaus
Montag
08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
- i.kothe@erwitte.de
Kurbeitrag
In dem als "staatlich anerkanntes Heilbad" erklärten Stadtteil Bad Westernkotten wird für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil- und Kurzwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu vorgenannten Zwecken durchgeführten Veranstaltungen ein Kurbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe.
Der Kurbeitrag wird von allen ortsfremden Personen erhoben, denen die Möglichkeit geboten wird, die Kureinrichtungen und Anlagen in Anspruch zu nehmen oder an den Veranstaltungen teilzunehmen.
Gebühren
Der Kurbeitrag beträgt:
a) für die Kurkarte täglich 2,00 €, Höchstkurbeitrag 84,00 €
b) für die Familienkarte* täglich 5,80 €, Höchstkurbeitrag 243,60 €
c) für die Einwohnerkarte 28,00 €/Jahr
*Eine Familienkarte können erhalten:
- bis zu zwei volljährige Personen,
- die mitreisenden Personen unter 18 Jahren,
- die mitreisenden Personen unter 27 Jahren, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Teilnehmer organisierter Gruppenreisen können Familienkarten nur in Anspruch nehmen, soweit zwischen ihnen ein Verwandtschaftsverhältnis bis zum 3. Grad besteht.