Stadt

Kurbeitrag

In dem als "staatlich anerkanntes Heilbad" erklärten Stadtteil Bad Westernkotten wird für die Herstellung,  Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil- und Kurzwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu vorgenannten Zwecken durchgeführten Veranstaltungen ein Kurbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe.

Der Kurbeitrag wird von allen ortsfremden Personen erhoben, denen die Möglichkeit geboten wird, die Kureinrichtungen und Anlagen in Anspruch zu nehmen oder an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Gebühren

Der Kurbeitrag beträgt:


a) für die Kurkarte täglich 2,00 €, Höchstkurbeitrag 84,00 €
b) für die Familienkarte* täglich 5,80 €, Höchstkurbeitrag 243,60 €
c) für die Einwohnerkarte 28,00 €/Jahr

*Eine Familienkarte können erhalten:
- bis zu zwei volljährige Personen,
- die mitreisenden Personen unter 18 Jahren,
- die mitreisenden Personen unter 27 Jahren, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.

Teilnehmer organisierter Gruppenreisen können Familienkarten nur in Anspruch nehmen, soweit zwischen ihnen ein Verwandtschaftsverhältnis bis zum 3. Grad besteht.

Kontakt

Frau Kothe

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