Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Erwitte. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandenkommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Regel in Raten zum 15.02. und 15.08. fällig.
- Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Erwitte. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandenkommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Regel in Raten zum 15.02. und 15.08. fällig.
- Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Erwitte. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandenkommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Regel in Raten zum 15.02. und 15.08. fällig.
- Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Erwitte. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandenkommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Regel in Raten zum 15.02. und 15.08. fällig.
- Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Erwitte. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandenkommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Regel in Raten zum 15.02. und 15.08. fällig.
- Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Peters
Steueramt
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-496
- e.peters@erwitte.de
Schön
Steueramt
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-496
- steuern@erwitte.de
Seewald
Steueramt
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
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- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-496
- steuern@erwitte.de
Hundesteuer
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Erwitte. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandenkommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Regel in Raten zum 15.02. und 15.08. fällig.
- Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
-
Erteilung einer Einzugsermächtigung
-
Antrag auf jährliche Zahlung der Grundbesitzabgaben/Hundesteuer
-
Formular zur Anmeldung eines Hundes
-
Formular zur Abmeldung eines Hundes