Hundesteuer
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Erwitte. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandenkommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Regel in Raten zum 15.02. und 15.08. fällig.
- Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
-
Erteilung einer Einzugsermächtigung
-
Antrag auf jährliche Zahlung der Grundbesitzabgaben/Hundesteuer
-
Formular zur Anmeldung eines Hundes
-
Formular zur Abmeldung eines Hundes