Stadt

Hundesteuer

Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Erwitte. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.

  • Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
  • Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandenkommt oder verstirbt.
  • Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
  • Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Regel in Raten zum 15.02. und 15.08. fällig.
  • Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.

Die Anträge sind schriftlich zu stellen.

 

Kontakt

Herr Schön

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Frau Seewald

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