Wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben, können Sie sich an den Bürgerservice wenden und die Fundsache abgeben oder ggf. Ihr verlorenes Eigentum abholen. Ebenfalls können Sie im Fundbüro Online Ihren Fund oder Verlust melden und nachsehen, ob Ihr Gegenstand bereits im Fundbüro abgegeben wurde.
Die Aufbewahrungszeit, während der Sie Ihre Eigentumsrechte an Fundsachen geltend machen können, beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist hat der Finder einen Anspruch auf den entsprechenden Gegenstand.
Bei der Abholung von Fundsachen im Wert von mehr als 25,00 € wird eine Aufbewahrungsgebühr erhoben, die sich nach dem Wert des Gegenstandes richtet.
Fundtiere können im Tierheim Lippstadt abgegeben werden.
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- Personalausweis
- Eventuell je nach Art der Fundsache auch weitere Unterlagen erforderlich. Informationen erhalten Sie beim Bürgerservice.
- im Wert bis 25 Euro: kostenfrei
- im Wert von 26 Euro bis 150 Euro: 10 Euro
- im Wert von 151 Euro bis 500 Euro: 15 Euro
- im Wert über 500 Euro: 20 Euro
- je weitere angefangene 500 Euro: 20 Euro
- Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen (Fahrräder, Kinderwagen u.ä.): 15 Euro
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