Für die erstmalige Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen, Lärmschutzanlagen, selbständigen Parkplätzen sowie selbständigen Grünanlagen erhebt die Stadt Erwitte Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und der städt. Erschließungsbeitragssatzung.
Die für die o. g. baulichen Anlagen angefallenen Kosten werden nach Abzug des städtischen Eigenanteils von 10 % auf die Eigentümer oder Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke umgelegt.
Nach Beginn der Erschließungsmaßnahmen können Vorausleistungen erhoben werden.
Bei der Verteilung der Kosten werden die erschlossenen Grundstücksflächen zugrunde gelegt. Die Art und das Maß der Nutzung werden dabei durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Eckgrundstücke erhalten im Regelfall eine Ermäßigung.
Die Verteilung erfolgt nicht mehr - wie früher einmal üblich - nach Frontmetern.
- Für eine Erschließungsbeitragsbescheinigung wird im Regelfall eine Gebühr von 24,00 erhoben.
Für die erstmalige Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen, Lärmschutzanlagen, selbständigen Parkplätzen sowie selbständigen Grünanlagen erhebt die Stadt Erwitte Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und der städt. Erschließungsbeitragssatzung.
Die für die o. g. baulichen Anlagen angefallenen Kosten werden nach Abzug des städtischen Eigenanteils von 10 % auf die Eigentümer oder Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke umgelegt.
Nach Beginn der Erschließungsmaßnahmen können Vorausleistungen erhoben werden.
Bei der Verteilung der Kosten werden die erschlossenen Grundstücksflächen zugrunde gelegt. Die Art und das Maß der Nutzung werden dabei durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Eckgrundstücke erhalten im Regelfall eine Ermäßigung.
Die Verteilung erfolgt nicht mehr - wie früher einmal üblich - nach Frontmetern.
- Für eine Erschließungsbeitragsbescheinigung wird im Regelfall eine Gebühr von 24,00 erhoben.
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Schütte
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-421
- l.schuette@erwitte.de
Erschließungsbeitrag
Für die erstmalige Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen, Lärmschutzanlagen, selbständigen Parkplätzen sowie selbständigen Grünanlagen erhebt die Stadt Erwitte Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und der städt. Erschließungsbeitragssatzung.
Die für die o. g. baulichen Anlagen angefallenen Kosten werden nach Abzug des städtischen Eigenanteils von 10 % auf die Eigentümer oder Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke umgelegt.
Nach Beginn der Erschließungsmaßnahmen können Vorausleistungen erhoben werden.
Bei der Verteilung der Kosten werden die erschlossenen Grundstücksflächen zugrunde gelegt. Die Art und das Maß der Nutzung werden dabei durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Eckgrundstücke erhalten im Regelfall eine Ermäßigung.
Die Verteilung erfolgt nicht mehr - wie früher einmal üblich - nach Frontmetern.
- Für eine Erschließungsbeitragsbescheinigung wird im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben.