Stadt

Erschließungsbeitrag

Für die erstmalige Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen, Lärmschutzanlagen, selbständigen Parkplätzen sowie selbständigen Grünanlagen erhebt die Stadt Erwitte Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und der städt. Erschließungsbeitragssatzung.

Die für die o. g. baulichen Anlagen angefallenen Kosten werden nach Abzug des städtischen Eigenanteils von 10 % auf die Eigentümer oder Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke umgelegt.

Nach Beginn der Erschließungsmaßnahmen können Vorausleistungen erhoben werden.

Bei der Verteilung der Kosten werden die erschlossenen Grundstücksflächen zugrunde gelegt. Die Art und das Maß der Nutzung werden dabei durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Eckgrundstücke erhalten im Regelfall eine Ermäßigung.

Die Verteilung erfolgt nicht mehr - wie früher einmal üblich - nach Frontmetern.

  • Für eine Erschließungsbeitragsbescheinigung wird im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben.

Kontakt

Herr Schütte

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