Jede Person, für die eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht, hat die Möglichkeit eine Auskunftssperre, unter Darlegung der Gründe, zu beantragen. Ergeben sich die o.g. Gefahren aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit, stellen Sie den Antrag bitte über Ihren Arbeitgeber. Die Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
- Antrag auf Eintragung einer Melderegisterauskunftssperre gem. § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
- ggf. vorhandene Beweismittel (z.B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen)
Jede Person, für die eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht, hat die Möglichkeit eine Auskunftssperre, unter Darlegung der Gründe, zu beantragen. Ergeben sich die o.g. Gefahren aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit, stellen Sie den Antrag bitte über Ihren Arbeitgeber. Die Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
- Antrag auf Eintragung einer Melderegisterauskunftssperre gem. § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
- ggf. vorhandene Beweismittel (z.B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen)
Jede Person, für die eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht, hat die Möglichkeit eine Auskunftssperre, unter Darlegung der Gründe, zu beantragen. Ergeben sich die o.g. Gefahren aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit, stellen Sie den Antrag bitte über Ihren Arbeitgeber. Die Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
- Antrag auf Eintragung einer Melderegisterauskunftssperre gem. § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
- ggf. vorhandene Beweismittel (z.B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen)
Jede Person, für die eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht, hat die Möglichkeit eine Auskunftssperre, unter Darlegung der Gründe, zu beantragen. Ergeben sich die o.g. Gefahren aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit, stellen Sie den Antrag bitte über Ihren Arbeitgeber. Die Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
- Antrag auf Eintragung einer Melderegisterauskunftssperre gem. § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
- ggf. vorhandene Beweismittel (z.B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen)
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Fuchs
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
- buergerservice@erwitte.de
Hartmann
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
- buergerservice@erwitte.de
Klöver
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
- buergerservice@erwitte.de
Schnitker
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
- buergerservice@erwitte.de
Auskunftssperre
Jede Person, für die eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht, hat die Möglichkeit eine Auskunftssperre, unter Darlegung der Gründe, zu beantragen. Ergeben sich die o.g. Gefahren aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit, stellen Sie den Antrag bitte über Ihren Arbeitgeber. Die Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
- Antrag auf Eintragung einer Melderegisterauskunftssperre gem. § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
- ggf. vorhandene Beweismittel (z.B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen)
-
Erteilung einer Auskunftssperre gem. § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)