Sie ziehen nach Erwitte? Herzlich Willkommen!
... oder Sie ziehen innerhalb des Stadtgebietes Erwitte um?
Die Anmeldung können Sie im Bürgerservice persönlich vornehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Ein spezielles "Anmeldeformular" benötigen Sie nicht mehr, da bei Ihrer Vorsprache die Daten im automatisierten Verfahren erhoben werden. Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen oder die Vertretung durch eine geeignete Person ist nach wie vor erforderlich.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Abmeldung am letzten Wohnort ist nicht erforderlich.
Mitwirkung des Wohnungsgebers
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person dem Meldepflichtigen den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der genannten Fristen zu bestätigen. Diese Wohnungsgeberbestätigung ist vom Bürger bereits bei der Anmeldung vorzulegen!
Online-Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.
Für Ihre Anmeldung in Erwitte benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden)
- Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen ist erforderlich. Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu ist allerdings ein Anmeldeformular und eine Vollmacht (beides von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben) erforderlich.
- Wohnungsgeberbestätigung
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- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Fuchs
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
- buergerservice@erwitte.de
Hartmann
Bürgerservice
Montag
8:00 – 12:30 Uhr
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Freitag
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Klöver
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
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Schnitker
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Anmeldung
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-
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
-
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG))
-
Vollmacht zur An-/Ummeldung
-
Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
-
Vollmacht zur Anmeldung (Nebenwohnung)