Stadt

Abmeldung

Wer aus einer Wohnung in Erwitte auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

Bei einem Wohnungswechsel im Inland  muss lediglich eine Anmeldung bei der "neuen" Stadt/Gemeinde erfolgen.

Bei einem Wegzug ins Ausland oder bei Auszug aus einer Nebenwohnung bleibt die Abmeldung weiterhin bestehen. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich, die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszuges.

Online-Terminvereinbarung

Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.

 

Für Ihre Abmeldung in Erwitte benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Abmeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Persönliches Erscheinen oder schriftliche Abmeldung per Post

Kontakt

Frau Fuchs

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Frau Hartmann

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Frau Schnitker

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