Wer aus einer Wohnung in Erwitte auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Bei einem Wohnungswechsel im Inland muss lediglich eine Anmeldung bei der "neuen" Stadt/Gemeinde erfolgen.
Bei einem Wegzug ins Ausland oder bei Auszug aus einer Nebenwohnung bleibt die Abmeldung weiterhin bestehen. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich, die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszuges.
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Für Ihre Abmeldung in Erwitte benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Abmeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass
- Persönliches Erscheinen oder schriftliche Abmeldung per Post
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-
Vollmacht zur Abmeldung
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Abmeldung einer Nebenwohnung
-
Meldeschein Abmeldung § 23 Abs. 1 BMG