Der Fachdienst Finanzen betreibt die Zwangsvollstreckung aufgrund von Geldforderungen der Stadt Erwitte als zuständige Vollstreckungsbehörde. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe werden außerdem Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger gegen in Erwitte wohnhafte Schuldner verfolgt.
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart.
Der Fachdienst Finanzen betreibt die Zwangsvollstreckung aufgrund von Geldforderungen der Stadt Erwitte als zuständige Vollstreckungsbehörde. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe werden außerdem Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger gegen in Erwitte wohnhafte Schuldner verfolgt.
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart.
Der Fachdienst Finanzen betreibt die Zwangsvollstreckung aufgrund von Geldforderungen der Stadt Erwitte als zuständige Vollstreckungsbehörde. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe werden außerdem Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger gegen in Erwitte wohnhafte Schuldner verfolgt.
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart.
Der Fachdienst Finanzen betreibt die Zwangsvollstreckung aufgrund von Geldforderungen der Stadt Erwitte als zuständige Vollstreckungsbehörde. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe werden außerdem Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger gegen in Erwitte wohnhafte Schuldner verfolgt.
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart.
Der Fachdienst Finanzen betreibt die Zwangsvollstreckung aufgrund von Geldforderungen der Stadt Erwitte als zuständige Vollstreckungsbehörde. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe werden außerdem Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger gegen in Erwitte wohnhafte Schuldner verfolgt.
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart.
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Bartsch
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-216
- Mobil
- 0171 6453175
- u.bartsch@erwitte.de
Riepegerste
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-495
- e.riepegerste@erwitte.de
Zwangsvollstreckung
Der Fachdienst Finanzen betreibt die Zwangsvollstreckung aufgrund von Geldforderungen der Stadt Erwitte als zuständige Vollstreckungsbehörde. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe werden außerdem Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger gegen in Erwitte wohnhafte Schuldner verfolgt.
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Kontakt
Stadt Erwitte
Raum: 206
Am Markt 13
59597
Erwitte
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
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Am Markt 13
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Erwitte
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| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |