Zwischenzähler

Zum Nachweis der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, z.B. für die Gartenbewässerung, ist die Installation eines Zwischenzählers notwendig. Die technischen Vorgaben sowie die allgemeine Vorgehensweise sind dem Merkblatt „Installation einer Wasseruhr“ zu entnehmen.

Die Ablesung des jeweiligen Zählerstandes erfolgt durch den Grundstückseigentümer. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet bis zum 05.01. eines jeden Jahres den aktuellen Zählerstand der Stadt Erwitte mitzuteilen.

Der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen.

 

Zählerstandsmeldung
Wasseruhr

Kontakt

Stadt Erwitte
Raum: K23
Am Markt 13
59597 Erwitte

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag:08:30 – 12:00 Uhr

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