Straßenbaubeiträge

Straßenbaubeiträge werden von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zum Ersatz des Aufwandes und als Gegenleistung für die wirtschaftlichen Vorteile durch den Ausbau (Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) von älteren Straßen erhoben.

Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Gemeinde benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Stadt beantragt werden.

 

  • formloser schriftlicher Antrag mit Lageplan

Kontakt

Stadt Erwitte
Raum: K21
Am Markt 13
59597 Erwitte

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Montag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag:08:30 – 12:00 Uhr
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