Straßenbaubeiträge werden von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zum Ersatz des Aufwandes und als Gegenleistung für die wirtschaftlichen Vorteile durch den Ausbau (Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) von älteren Straßen erhoben.
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Gemeinde benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Stadt beantragt werden.
- formloser schriftlicher Antrag mit Lageplan
- Für die Erteilung der Beitragsbescheinigung wird ein Gebührenbescheid erstellt, in dem eine Verwaltungsgebühr festgesetzt wird. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Erwitte.
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Schütte
Rathaus
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
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- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-421
- l.schuette@erwitte.de
Straßenbaubeiträge
Straßenbaubeiträge werden von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zum Ersatz des Aufwandes und als Gegenleistung für die wirtschaftlichen Vorteile durch den Ausbau (Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) von älteren Straßen erhoben.
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Gemeinde benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Stadt beantragt werden.
- Für die Erteilung der Beitragsbescheinigung wird ein Gebührenbescheid erstellt, in dem eine Verwaltungsgebühr festgesetzt wird. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Erwitte.
- formloser schriftlicher Antrag mit Lageplan
Kontakt
Stadt Erwitte
Raum: K21
Am Markt 13
59597
Erwitte
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| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
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