Beantragung, Änderung, Verschlimmerung, Verlängerung
Beantragung / Änderungsantrag
In dem Verfahren wird der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Alle nötigen Informationen zum genauen Verfahren stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.
Der Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung ist über einen Antrag zu stellen. Das gleiche Formular kann auch für einen Änderungsantrag genutzt werden, sofern sich der Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag online zu stellen, barrierefrei und anwenderfreundlich.
Antragsformulare liegen zum Abholen an der Info-Theke der Stadtverwaltung Erwitte bereit. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Soest einreichen:
Kreis Soest, Abt. Soziales / Schwerbehindertenangelegenheiten, Hoher Weg 1 - 3, 59494 Soest, Tel.: 0 29 21 / 30-0
Verlängerung / Neuausstellung
Eine Verlängerung des bisherigen Ausweises durch die Stadt Erwitte ist grundsätzlich nur möglich, wenn es sich um einen Ausweis im alten Format handelt und hier noch ein Verlängerungsfeld frei ist.
Alternativ kann bei der Stadt Erwitte die Ausstellung eines neuen Ausweises im Scheckkartenformat (neues Format) beantragt werden. Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt. Der Antrag wird an den Kreis Soest weiter geleitet.
- Schwerbehindertenausweis
Beantragung, Änderung, Verschlimmerung, Verlängerung
Beantragung / Änderungsantrag
In dem Verfahren wird der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Alle nötigen Informationen zum genauen Verfahren stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.
Der Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung ist über einen Antrag zu stellen. Das gleiche Formular kann auch für einen Änderungsantrag genutzt werden, sofern sich der Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag online zu stellen, barrierefrei und anwenderfreundlich.
Antragsformulare liegen zum Abholen an der Info-Theke der Stadtverwaltung Erwitte bereit. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Soest einreichen:
Kreis Soest, Abt. Soziales / Schwerbehindertenangelegenheiten, Hoher Weg 1 - 3, 59494 Soest, Tel.: 0 29 21 / 30-0
Verlängerung / Neuausstellung
Eine Verlängerung des bisherigen Ausweises durch die Stadt Erwitte ist grundsätzlich nur möglich, wenn es sich um einen Ausweis im alten Format handelt und hier noch ein Verlängerungsfeld frei ist.
Alternativ kann bei der Stadt Erwitte die Ausstellung eines neuen Ausweises im Scheckkartenformat (neues Format) beantragt werden. Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt. Der Antrag wird an den Kreis Soest weiter geleitet.
- Schwerbehindertenausweis
Beantragung, Änderung, Verschlimmerung, Verlängerung
Beantragung / Änderungsantrag
In dem Verfahren wird der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Alle nötigen Informationen zum genauen Verfahren stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.
Der Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung ist über einen Antrag zu stellen. Das gleiche Formular kann auch für einen Änderungsantrag genutzt werden, sofern sich der Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag online zu stellen, barrierefrei und anwenderfreundlich.
Antragsformulare liegen zum Abholen an der Info-Theke der Stadtverwaltung Erwitte bereit. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Soest einreichen:
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Verlängerung / Neuausstellung
Eine Verlängerung des bisherigen Ausweises durch die Stadt Erwitte ist grundsätzlich nur möglich, wenn es sich um einen Ausweis im alten Format handelt und hier noch ein Verlängerungsfeld frei ist.
Alternativ kann bei der Stadt Erwitte die Ausstellung eines neuen Ausweises im Scheckkartenformat (neues Format) beantragt werden. Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt. Der Antrag wird an den Kreis Soest weiter geleitet.
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In dem Verfahren wird der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Alle nötigen Informationen zum genauen Verfahren stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.
Der Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung ist über einen Antrag zu stellen. Das gleiche Formular kann auch für einen Änderungsantrag genutzt werden, sofern sich der Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag online zu stellen, barrierefrei und anwenderfreundlich.
Antragsformulare liegen zum Abholen an der Info-Theke der Stadtverwaltung Erwitte bereit. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Soest einreichen:
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Beantragung, Änderung, Verschlimmerung, Verlängerung
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- Schwerbehindertenausweis
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Dahl
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08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-494
- buergerservice@erwitte.de
Berghoff-Mertens
Bürgerservice
Montag
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Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30* - 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
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- buergerservice@erwitte.de
Fuchs
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Kontakt
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