- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Brügger
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-301
- a.bruegger@erwitte.de
C.
Schulte
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- c.schulte@erwitte.de
G.
Rasche
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Mobil
- 0160 3335950
- g.rasche@erwitte.de
Schönlau
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-302
- m.schoenlau@erwitte.de
Auster
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Mobil
- 0170 2028763
- a.auster@erwitte.de
Kleine
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-300
- a.kleine@erwitte.de
Regenwassernutzung
Beabsichtigt ein Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Regenwassers in einer Regenwassernutzungsanlage, so hat er dieses der Stadt Erwitte anzuzeigen. Die Stadt kann von der Überlassung des verwendeten Niederschlagswassers absehen (Freistellung), wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück sichergestellt ist und ein Überlauf an den öffentlichen Kanal besteht, so dass eine Überschwemmung von Nachbargrundstücken durch Niederschlagswasser ausgeschlossen werden kann.
Die Brauchwassermenge (z. Bsp. Toilettenspülwasser), die der Abwasseranlage zugeführt wird, ist nachzuweisen (Zwischenzähler). Der Nachweis der eingeleiteten Brauchwassermenge ist durch Wassermesser zu erbringen und spätestens bis zum 15.12. eines jeden Jahres der Stadt vorzulegen.
Die Gebühr für die eingeleitete Brauchwassermenge wird entsprechend der Gebühr für häusliches Schmutzwasser berechnet. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Brauchwasser/Schmutzwasser). Veranlagungsjahr ist das Kalenderjahr.