Der Personalausweis kann imBürgerservicebeantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Hinweise für Eltern - Beantragung von Ausweisdokumente für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Information zu Kinderreisepässen:
Die Kinderreisepässe wurden ab dem 01.01.2024 abgeschafft. Ab sofort benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei erstellt und nicht wie bisher vor Ort durch die Meldebehörde.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Sperrhotline: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles digitales Lichtbild
- Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 EUR (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren
- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 EUR (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 EUR (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
- 10,00 EUR
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung zu entrichten.
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines Dokumentes für minderjährige Kinder (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines Dokumentes für minderjährige Kinder (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
- Verlustanzeige
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Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
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Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Die Kinderreisepässe wurden ab dem 01.01.2024 abgeschafft. Ab sofort benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei erstellt und nicht wie bisher vor Ort durch die Meldebehörde.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
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- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines Dokumentes für minderjährige Kinder (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines Dokumentes für minderjährige Kinder (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
- Verlustanzeige
Der Personalausweis kann imBürgerservicebeantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
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Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
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Die Kinderreisepässe wurden ab dem 01.01.2024 abgeschafft. Ab sofort benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei erstellt und nicht wie bisher vor Ort durch die Meldebehörde.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Sperrhotline: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles digitales Lichtbild
- Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 EUR (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren
- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 EUR (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 EUR (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
- 10,00 EUR
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung zu entrichten.
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines Dokumentes für minderjährige Kinder (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines Dokumentes für minderjährige Kinder (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
- Verlustanzeige
Der Personalausweis kann imBürgerservicebeantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Hinweise für Eltern - Beantragung von Ausweisdokumente für Kinder
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Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
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Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
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Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles digitales Lichtbild
- Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 EUR (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren
- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 EUR (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 EUR (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
- 10,00 EUR
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung zu entrichten.
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines Dokumentes für minderjährige Kinder (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines Dokumentes für minderjährige Kinder (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
- Verlustanzeige
Der Personalausweis kann imBürgerservicebeantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Hinweise für Eltern - Beantragung von Ausweisdokumente für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Information zu Kinderreisepässen:
Die Kinderreisepässe wurden ab dem 01.01.2024 abgeschafft. Ab sofort benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei erstellt und nicht wie bisher vor Ort durch die Meldebehörde.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
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- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
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- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 EUR (10 Jahre gültig)
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- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Die Kinderreisepässe wurden ab dem 01.01.2024 abgeschafft. Ab sofort benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei erstellt und nicht wie bisher vor Ort durch die Meldebehörde.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
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- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines Dokumentes für minderjährige Kinder (Ausfüllassistent)
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- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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Der Personalausweis kann imBürgerservicebeantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Die Kinderreisepässe wurden ab dem 01.01.2024 abgeschafft. Ab sofort benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei erstellt und nicht wie bisher vor Ort durch die Meldebehörde.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Die Kinderreisepässe wurden ab dem 01.01.2024 abgeschafft. Ab sofort benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei erstellt und nicht wie bisher vor Ort durch die Meldebehörde.
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Ausweis weg?
Sperrhotline: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles digitales Lichtbild
- Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 EUR (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren
- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 EUR (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 EUR (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
- 10,00 EUR
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung zu entrichten.
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines Dokumentes für minderjährige Kinder (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines Dokumentes für minderjährige Kinder (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
- Verlustanzeige
Der Personalausweis kann imBürgerservicebeantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Hinweise für Eltern - Beantragung von Ausweisdokumente für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Information zu Kinderreisepässen:
Die Kinderreisepässe wurden ab dem 01.01.2024 abgeschafft. Ab sofort benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei erstellt und nicht wie bisher vor Ort durch die Meldebehörde.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- 001Am Markt 1359597Erwitte
Berghoff-Mertens
Bürgerservice
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30* - 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-494
- buergerservice@erwitte.de
Fuchs
Bürgerservice
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
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Dienstag
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Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
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Kontakt
Stadt Erwitte
Raum: 121
Am Markt 13
59597
Erwitte
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| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30* – 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Stadt Erwitte
Raum: 120
Am Markt 13
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Erwitte
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| Mittwoch: | 08:30* – 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
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