Ordnungsbehördliche Bestattungen

Zur Bestattung eines Verstorbenen sind die Angehörigen im Sinne des Bestattungsgesetzes verpflichtet. Hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Sollten die Bestattungspflichtigen nicht rechtzeitig über das Ableben informiert werden können, weil sie nicht bekannt oder erreichbar sind, so übernimmt die Ordnungsbehörde zunächst die Bestattung. In aller Regel wird die Bestattung in Form einer Einäscherung durchgeführt.

Die Kosten der Bestattung werden von den Kostenpflichtigen zurückgefordert. Sollte aus finanziellen Gründen eine Zahlung der Bestattungskosten nicht möglich sein, können die Kosten mit Hilfe eines Sozialhilfeantrages durch das hiesige Sozialamt übernommen werden, sofern ein tatsächlicher Bedarf besteht.

Kontakt

Stadt Erwitte
Raum: 106
Am Markt 13
59597 Erwitte

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag:08:30 – 12:00 Uhr

Stadt Erwitte
Raum: 109
Am Markt 13
59597 Erwitte

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag:08:30 – 12:00 Uhr
Menü