Namensführung nach Auflösung der Ehe

Nach einer Scheidung oder dem Tod Ihres Ehegatten behalten Sie grundsätzlich Ihren bisherigen Ehenamen. Eine automatische Änderung Ihres Familiennamens erfolgt nicht.

Welche Möglichkeiten haben Sie nach der Auflösung Ihrer Ehe?

Sie können Ihren bisherigen Ehenamen weiterhin führen oder durch eine entsprechende Namenserklärung ändern.

Dabei bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. Sie behalten Ihren bisherigen Ehenamen.
  2. Sie nehmen Ihren Geburtsnamen wieder an.
  3. Sie nehmen den Familiennamen wieder an, den Sie vor der Bestimmung des Ehenamens geführt haben.
  4. Sie stellen Ihrem bisherigen Ehenamen unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Begleitnamen voran oder fügen ihn an.

Wo können Sie die Namenserklärung abgeben?

Sie können Ihre Namenserklärung bei jedem deutschen Standesamt abgeben. Es muss sich dabei nicht um das Standesamt handeln, bei dem Sie geheiratet haben.

Das Standesamt nimmt Ihre Erklärung schriftlich auf, beglaubigt diese und leitet sie an das zuständige Standesamt weiter.

Wichtig: Ihre Namenserklärung wird erst wirksam, wenn sie beim zuständigen Standesamt eingegangen ist. In der Regel ist dies das Standesamt, das Ihr Eheregister führt.

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit dem Standesamt Hellweg. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrem persönlichen Fall ab.

Die Änderung Ihres Familiennamens führt nicht automatisch zu einer Änderung des Familiennamens Ihrer Kinder. Hierfür gelten gesonderte gesetzliche Regelungen.

Sie haben Fragen?

Das Standesamt Hellweg informiert Sie gerne über die Möglichkeiten der Namensführung nach Auflösung Ihrer Ehe.
 

Namenserklärung:

  • 35,00 €

Gebührenpflichtige Bescheinigung über Ihre Namensänderung (kann nur beim Standesamt der Eheschließung beantragt werden):

  • 10,00 €
     
  • Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Namenserklärung - Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens, Namenserklärung
Namensänderung

Kontakt

Standesamt Hellweg
Schloßallee 14 (Postanschrift: Am Markt 13)
59597 Erwitte

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr*
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr*
Mittwoch:08:30 – 12:00 Uhr*
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00 Uhr* (Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag:08:30 – 12:00 Uhr*

* Trautermine könne montags bis samstags am Vor- und Nachmittag individuell vereinbart werden. Trauungen an Sonn- und Feiertagen sind nach individueller Absprache möglich.

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* Trautermine könne montags bis samstags am Vor- und Nachmittag individuell vereinbart werden. Trauungen an Sonn- und Feiertagen sind nach individueller Absprache möglich.

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* Trautermine könne montags bis samstags am Vor- und Nachmittag individuell vereinbart werden. Trauungen an Sonn- und Feiertagen sind nach individueller Absprache möglich.

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