Namensführung in der Ehe

Wenn Sie heiraten, stellt sich neben vielen anderen Fragen auch die Frage, welchen Familiennamen Sie künftig führen möchten. Möchten Sie einen gemeinsamen Familiennamen annehmen oder lieber Ihre bisherigen Namen behalten?

Seit dem 1. Mai 2025 bietet das neue Namensrecht Ehepaaren mehr Möglichkeiten bei der Wahl ihres Familiennamens. So können Sie beispielsweise auch einen gemeinsamen Doppelnamen aus Ihren beiden Familiennamen bilden.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe.

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Getrennte Namensführung

Sie können Ihre bisherigen Familiennamen auch nach der Eheschließung behalten. Ein gemeinsamer Ehename ist nicht vorgeschrieben.

Gemeinsamer Ehename

Sie können den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines Ehegatten zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen.

Gemeinsamer Doppelname

Sie können auch einen gemeinsamen Doppelnamen aus Ihren beiden Familiennamen bilden.

Beispiel: Frau Müller und Herr Schmidt können künftig beide Müller-Schmidt oder Schmidt-Müller heißen.

Die Namen werden grundsätzlich mit einem Bindestrich verbunden. Auf Wunsch können Sie ausdrücklich bestimmen, dass der Doppelname ohne Bindestrich geführt wird, beispielsweise Müller Schmidt.

Begleitname

Wenn Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, kann der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen wird, seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Erklärung geführten Familiennamen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen.

Beispiel: Frau Müller und Herr Schmidt bestimmen Schmidt zum gemeinsamen Ehenamen. Frau Müller kann dann Müller Schmidt oder Schmidt Müller heißen, während Herr Schmidt weiterhin Schmidt heißt.

Ein Begleitname wird grundsätzlich ohne Bindestrich geführt. Auf Wunsch kann ausdrücklich bestimmt werden, dass die Namen mit einem Bindestrich verbunden werden.

Wichtig: Ein Begleitname ist nicht möglich, wenn der gemeinsame Ehename bereits aus mehreren Namen besteht.

Besondere Regelungen

Bei bereits mehrteiligen Familiennamen gelten besondere Regelungen. Bei der Bildung eines gemeinsamen Doppelnamens darf aus einem mehrteiligen Namen nur ein Namensteil verwendet werden.

Sie müssen Ihren gemeinsamen Ehenamen nicht unmittelbar bei der Eheschließung bestimmen. Dies ist auch später durch eine öffentlich beglaubigte Erklärung möglich.

Auch Ehepaare, die bereits vor dem 1. Mai 2025 geheiratet haben, können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die neuen Möglichkeiten der Namensführung nutzen.

Sie haben Fragen?

Das Standesamt Hellweg informiert Sie gerne über die Möglichkeiten der Namensführung in Ihrem persönlichen Fall.
 

  • gebührenfrei bei der Eheschließung
  • 35,00 € während der Ehe
  • 35,00 € Anschlusserklärung Kinder

Gebührenpflichtige Bescheinigung über Ihre Namensänderung (kann nur beim Standesamt der Eheschließung beantragt werden):

  • 10,00 €
  • Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Bestimmung eines Ehenamens, Namenserklärung
Ehename

Kontakt

Standesamt Hellweg
Schloßallee 14 (Postanschrift: Am Markt 13)
59597 Erwitte

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr*
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr*
Mittwoch:08:30 – 12:00 Uhr*
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00 Uhr* (Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag:08:30 – 12:00 Uhr*

* Trautermine könne montags bis samstags am Vor- und Nachmittag individuell vereinbart werden. Trauungen an Sonn- und Feiertagen sind nach individueller Absprache möglich.

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