Kleinkläranlagen

Die Grundstücke in den Stadtteilen Merklinghausen-Wiggerinhausen, Seringhausen und Weckinghausen sowie etliche andere Einzelgrundstücke in Randbereichen liegen aus entwässerungstechnischer Sicht im Außenbereich, d.h. es besteht kein Anschluss an eine städtische Abwasseranlage. Die Abwasserbehandlung erfolgt auf diesen Grundstücken in sogenannten Kleinkläranlagen/Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Abwasserbeseitigungspflicht liegt nicht bei der Stadt Erwitte, sondern ist auf die Grundstückseigentümer übertragen worden. Die Grundstückseigentümer sind für den ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhaltung der Kleinkläranlagen zuständig. Die Stadt Erwitte ist jedoch weiterhin für die Entsorgung des anfallenden Fäkal-/Klärschlamm zuständig.

Die aktuelle Gebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

Grundstücksentwässerungsanlagen

Kontakt

Stadt Erwitte
Raum: K23
Am Markt 13
59597 Erwitte

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag:08:30 – 12:00 Uhr

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Am Markt 13
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Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
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Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
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