Kindertageseinrichtungen betreuen Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht. Einige Tageseinrichtungen in Erwitte bieten Plätze für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, andere Einrichtungen auch für jüngere Kinder an. Es können Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden wöchentlich gewählt werden.
Innerhalb der Sommerferien sind die Kindertageseinrichtungen in der Regel für 3 Wochen geschlossen. Die Ferienzeit wird zwischen den Leiterinnen so abgestimmt, dass während der ganzen Sommerferien immer eine Einrichtung geöffnet hat und somit in dringenden Fällen die Möglichkeit besteht, die Kinder für diese Zeit in eine andere Einrichtung zu bringen. Die Kindertageseinrichtungen schließen in den Weihnachtsferien. Die genauen Schließungstage können bei der jeweiligen Tageseinrichtung erfragt werden.
Kita-Portal
Die einzelnen Anmeldeschritte im Kita-Portal:
Die Eltern registrieren sich online über kitaportal.kreis-soest.de und melden dort ihre Betreuungswünsche an. Bis zu vier Kindertageseinrichtungen sowie eine Kindertagespflege können benannt werden.
Vertragsangebote werden von der Kindertageseinrichtung an die Eltern über das Kita-Portal versendet.
Die Eltern können dann entscheiden, welches Angebot sie annehmen möchten und mit der gewünschten Einrichtung einen Termin zum Abschluss eines Betreuungsvertrages vereinbaren.
Bei Fragen können sich Eltern auch immer an das Kreisjugendamt Soest wenden, per E-Mail an kitaportal(at)kreis-soest.de oder per Telefon unter 02921/302065. Weitere Informationen zum Kita-Portal gibt es unter www.kreis-soest.de/kitaportal, wo unter anderem Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden sind.
Für die Tageseinrichtungen für Kinder haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu zahlen. Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis Soest) erhoben.
Nachdem das Kind in einer Tageseinrichtung angemeldet wurde, werden die Eltern automatisch aufgefordert, Angaben über ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu machen.
Elternbeiträge
Die Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder in der Kindertageseinrichtung einen Elternbeitrag. Das "Team Elternbeiträge" des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern zu den Kosten. Der Elternbeitrag wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von folgenden Faktoren ab.
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des "Teams Elternbeiträge" zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei. Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. Beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Kindertageseinrichtungen betreuen Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht. Einige Tageseinrichtungen in Erwitte bieten Plätze für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, andere Einrichtungen auch für jüngere Kinder an. Es können Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden wöchentlich gewählt werden.
Innerhalb der Sommerferien sind die Kindertageseinrichtungen in der Regel für 3 Wochen geschlossen. Die Ferienzeit wird zwischen den Leiterinnen so abgestimmt, dass während der ganzen Sommerferien immer eine Einrichtung geöffnet hat und somit in dringenden Fällen die Möglichkeit besteht, die Kinder für diese Zeit in eine andere Einrichtung zu bringen. Die Kindertageseinrichtungen schließen in den Weihnachtsferien. Die genauen Schließungstage können bei der jeweiligen Tageseinrichtung erfragt werden.
Kita-Portal
Die einzelnen Anmeldeschritte im Kita-Portal:
Die Eltern registrieren sich online über kitaportal.kreis-soest.de und melden dort ihre Betreuungswünsche an. Bis zu vier Kindertageseinrichtungen sowie eine Kindertagespflege können benannt werden.
Vertragsangebote werden von der Kindertageseinrichtung an die Eltern über das Kita-Portal versendet.
Die Eltern können dann entscheiden, welches Angebot sie annehmen möchten und mit der gewünschten Einrichtung einen Termin zum Abschluss eines Betreuungsvertrages vereinbaren.
Bei Fragen können sich Eltern auch immer an das Kreisjugendamt Soest wenden, per E-Mail an kitaportal(at)kreis-soest.de oder per Telefon unter 02921/302065. Weitere Informationen zum Kita-Portal gibt es unter www.kreis-soest.de/kitaportal, wo unter anderem Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden sind.
Für die Tageseinrichtungen für Kinder haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu zahlen. Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis Soest) erhoben.
Nachdem das Kind in einer Tageseinrichtung angemeldet wurde, werden die Eltern automatisch aufgefordert, Angaben über ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu machen.
Elternbeiträge
Die Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder in der Kindertageseinrichtung einen Elternbeitrag. Das "Team Elternbeiträge" des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern zu den Kosten. Der Elternbeitrag wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von folgenden Faktoren ab.
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des "Teams Elternbeiträge" zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei. Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. Beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Felgenhauer
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-114
- n.felgenhauer@erwitte.de
Schroer
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-105
- c.schroer@erwitte.de
Kindertageseinrichtung
Kindertageseinrichtungen betreuen Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht. Einige Tageseinrichtungen in Erwitte bieten Plätze für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, andere Einrichtungen auch für jüngere Kinder an. Es können Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden wöchentlich gewählt werden.
Innerhalb der Sommerferien sind die Kindertageseinrichtungen in der Regel für 3 Wochen geschlossen. Die Ferienzeit wird zwischen den Leiterinnen so abgestimmt, dass während der ganzen Sommerferien immer eine Einrichtung geöffnet hat und somit in dringenden Fällen die Möglichkeit besteht, die Kinder für diese Zeit in eine andere Einrichtung zu bringen. Die Kindertageseinrichtungen schließen in den Weihnachtsferien. Die genauen Schließungstage können bei der jeweiligen Tageseinrichtung erfragt werden.
Elternbeiträge
Die Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder in der Kindertageseinrichtung einen Elternbeitrag. Das "Team Elternbeiträge" des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern zu den Kosten. Der Elternbeitrag wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von folgenden Faktoren ab.
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des "Teams Elternbeiträge" zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei. Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. Beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Kita-Portal
Die einzelnen Anmeldeschritte im Kita-Portal:
Die Eltern registrieren sich online über kitaportal.kreis-soest.de und melden dort ihre Betreuungswünsche an. Bis zu vier Kindertageseinrichtungen sowie eine Kindertagespflege können benannt werden.
Vertragsangebote werden von der Kindertageseinrichtung an die Eltern über das Kita-Portal versendet.
Die Eltern können dann entscheiden, welches Angebot sie annehmen möchten und mit der gewünschten Einrichtung einen Termin zum Abschluss eines Betreuungsvertrages vereinbaren.
Bei Fragen können sich Eltern auch immer an das Kreisjugendamt Soest wenden, per E-Mail an kitaportal(at)kreis-soest.de oder per Telefon unter 02921/302065. Weitere Informationen zum Kita-Portal gibt es unter www.kreis-soest.de/kitaportal, wo unter anderem Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden sind.
Für die Tageseinrichtungen für Kinder haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu zahlen. Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis Soest) erhoben.
Nachdem das Kind in einer Tageseinrichtung angemeldet wurde, werden die Eltern automatisch aufgefordert, Angaben über ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu machen.
Kontakt
Stadt Erwitte
Raum: 104
Am Markt 13
59597
Erwitte
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Stadt Erwitte
Raum: 105
Am Markt 13
59597
Erwitte
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |