- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Brügger
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-301
- a.bruegger@erwitte.de
Schönlau
Rathaus
Montag
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Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-302
- m.schoenlau@erwitte.de
Kanalverstopfung
Das städtische Kanalnetz besteht aus Schmutz-, Regen- und Mischwasserleitungen und den Grundstücksanschlussleitungen.
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befindet. Für die Leitungen auf dem Grundstück (Hausanschlussleitung/Grundleitung) bis zur Grundstücksgrenze ist der Grundstückseigentümer zuständig bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Kanalnetz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden
- Angaben zum Ort der Verstopfung, sofern möglich
Bei Rückstau durch Kanalverstopfung im städtischen Kanalnetz ist der Notdienst des Abwasserwerkes Erwitte unter der Ruf-Nr. 0171-2100062 zu informieren.
Wenn die Ursache der Kanalverstopfung aus dem städtischen Kanalnetz resultiert, trägt das Abwasserwerk die Einsatzkosten. Liegt die Ursache der Verstopfung in der Hausanschlussleitung/Grundleitung oder Hauskontrollschacht sind die Einsatzkosten vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Angaben zum genauen Ort der Verstopfung, möglichst Straße und Hausnummer.
Kontakt
Stadt Erwitte
Raum: K23
Am Markt 13
59597
Erwitte
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Stadt Erwitte
Raum: K23
Am Markt 13
59597
Erwitte
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| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |