Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Erwitte. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandenkommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Regel in Raten zum 15.02. und 15.08. fällig.
- Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Erwitte. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandenkommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Regel in Raten zum 15.02. und 15.08. fällig.
- Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Erwitte. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandenkommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Regel in Raten zum 15.02. und 15.08. fällig.
- Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Erwitte. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
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Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Erwitte. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
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- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Regel in Raten zum 15.02. und 15.08. fällig.
- Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Seewald
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-496
- steuern@erwitte.de
Schön
Rathaus
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Donnerstag
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Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
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- 001Am Markt 1359597Erwitte
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- 02943 896-496
- steuern@erwitte.de
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- 001Am Markt 1359597Erwitte
Peters
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Freitag
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- Telefon
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- e.peters@erwitte.de
Hundesteuer
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Erteilung einer Einzugsermächtigung
Antrag auf jährliche Zahlung der Grundbesitzabgaben/Hundesteuer
Formular zur Anmeldung eines Hundes
Formular zur Abmeldung eines Hundes
Kontakt
Stadt Erwitte
Raum: 102
Am Markt 13
59597
Erwitte
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