Grundstücksteilungen

Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte benötigt hierfür eine Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn durch die Teilung ein baurechtswidriger Zustand entstehen würde.

Aufgrund der Größenordnung der Stadt ist für die Teilungsgenehmigung die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest zuständig.

Grundstücksteilungen können ausschließlich durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVi) oder durch das Katasteramt des Kreises Soest vorgenommen werden.

ÖbVi in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Wer beim Kreis Soest Ansprechpartner für die Stadt Erwitte ist finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest.

  • Die Unterlagen, die einem Antrag auf Teilungsgenehmigung beizufügen sind, erstellt der beauftragte Vermesser für Sie.

Kontakt

Stadt Erwitte
Raum: K21
Am Markt 13
59597 Erwitte

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag:08:30 – 12:00 Uhr

Stadt Erwitte
Raum: K28
Am Markt 13
59597 Erwitte

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag:08:30 – 12:00 Uhr
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