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Glücksspiel
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Aus diesem Grund werden die durch das Geldwäschegesetz angesprochenen Personen und Unternehmen verpflichtet, aktiv bei der Geldwäscheprävention mitzuwirken.
Um den Verpflichteten im Bereich des Glücksspiels nach § 2 Absatz 1 Nr. 15 GwG einen Überblick über ihre geldwäscherechtlichen Pflichten zu geben und den Einstieg in das Thema Geldwäscheprävention zu erleichtern, sind der Gesetzestext zum GwG, ein Informationsblatt und die Auslegungs- und Anwendungshinweise unter dieser Dienstleistung als Download bereitgestellt.
Kontakt
Stadt Erwitte
Raum: 107
Am Markt 13
59597
Erwitte
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