Wer die Fischerei ausüben möchte, muss Inhaber eines Fischereischeines sein. Dieser darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Für die Durchführung der Prüfung ist der Kreis Soest als Untere Fischereibehörde zuständig.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den
Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, Tel. 02921/300,
gestellt werden.
Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren. An den Prüfungen können Personen teilnehmen, die im Kreis Soest ihren Wohnsitz haben und mindestens 13 Jahre alt sind.
Der Fischereischein wird für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf Kalenderjahre (5-Jahres-Fischereischein) ausgestellt. Für Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, gibt es die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu erhalten.
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Bei Erstausstellung:
- Prüfungszeugnis über die bestandene Fischereiprüfung
- 1 aktuelles Lichtbild
- Jugendfischereischein:
- 8,00 EUR
- Jahresfischereischein:
- 16,00 EUR
- Fünfjahresfischereischein:
- 48,00 EUR
- Fischerprüfung beim Kreis Soest
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- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
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08:30* - 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch)
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- 02943 896-494
- buergerservice@erwitte.de
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Fischereischeine
Wer die Fischerei ausüben möchte, muss Inhaber eines Fischereischeines sein. Dieser darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Für die Durchführung der Prüfung ist der Kreis Soest als Untere Fischereibehörde zuständig.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den
Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, Tel. 02921/300,
gestellt werden.
Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren. An den Prüfungen können Personen teilnehmen, die im Kreis Soest ihren Wohnsitz haben und mindestens 13 Jahre alt sind.
Der Fischereischein wird für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf Kalenderjahre (5-Jahres-Fischereischein) ausgestellt. Für Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, gibt es die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu erhalten.
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Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.
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- Jugendfischereischein:
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