Fischereischeine

Wer die Fischerei ausüben möchte, muss Inhaber eines Fischereischeines sein. Dieser darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Für die Durchführung der Prüfung ist der Kreis Soest als Untere Fischereibehörde zuständig.

Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den

Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, Tel. 02921/300,

gestellt werden.

Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren. An den Prüfungen können Personen teilnehmen, die im Kreis Soest ihren Wohnsitz haben und mindestens 13 Jahre alt sind.

Der Fischereischein wird für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf Kalenderjahre (5-Jahres-Fischereischein) ausgestellt. Für Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, gibt es die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu erhalten.

Online-Terminvereinbarung

Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.

 

  • Jugendfischereischein:
    • 8,00 €
  • Jahresfischereischein:
    • 16,00 €
  • Fünfjahresfischereischein:
    • 48,00 €

Bei Erstausstellung:

  • Prüfungszeugnis über die bestandene Fischereiprüfung
  • 1 aktuelles Lichtbild
  • Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen

Kontakt

Stadt Erwitte
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Am Markt 13
59597 Erwitte

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Mittwoch:08:30* – 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
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