Wer Fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird nur an Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Zuständig für die Prüfung ist der Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde.
Kontakt für Prüfungsantrag und Termine:
Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon: 02921/300
(Nur für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, mindestens 13 Jahre alt)
Was ändert sich ab 3. Juli 2026?
- Fischereischein auf Lebenszeit: ab sofort wird kein Jahres- oder 5-Jahres-Schein mehr ausgestellt.
- Fischereiabgabe getrennt entrichten: für 1 oder 5 Kalenderjahre, unabhängig vom Schein.
- Digitale Nutzung möglich: als App, Ausdruck oder Scheckkarte.
- Begleitpersonen für Jugendliche: der Jugendfischereischein entfällt. Kinder (10-15 Jahre) dürfen in Begleitung eines berechtigten Erwachsenen angeln.
- Lichtbildausweis mitführen: bei jeder Ausübung der Fischerei (auch Schülerausweis bei Jugendlichen).
Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Beantragung des digitalen Fischereischeins und der Fischereiabgabe
Umtausch eines alten Scheins (vor 1. Juli 2026)
-> Nur bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde (also bei uns in Erwitte).
Erstbeantragung nach bestandener Fischerprüfung (ab Juli 2026)
-> Wahlweise online oder bei uns vor Ort.
? Online-Fischereischein beantragen
-> Online oder bei uns vor Ort
? Fischereiabgabe online entrichten
Für den Fischereischein benötigen Sie ein BundID-Konto mit eID-Funktion (Personalausweis).
Für Fischereiabgabe und Ausländerfischereischein reicht ein einfacher BundID-Login (E-Mail + Passwort).
Für ausführliche Erklärungen, FAQs und technische Hilfestellungen besuchen Sie die Seite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen NRW:
? Leitstelle Fischereischeinwesen NRW
Besondere Fischereischeine
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Für Personen ohne oder mit weniger als 1-jährigem Wohnsitz in NRW - auch ohne Fischerprüfung, wenn Kenntnisse nachgewiesen werden.
-> Online (nur EU-Ausland) oder bei uns vor Ort
? Ausländerfischereischein online beantragen
Fischereischein mit Begleitung
Für Personen, die in Begleitung angeln möchten (z. B. bei Behinderung)
-> Online oder postalisch beim Landesamt
? Fischereischein mit Begleitung beantragen
Was müssen Sie beim Angeln mitführen?
Ab Juli 2026 sind folgende Dokumente zwingend mitzuführen:
- Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
- Amtlicher Lichtbildausweis (oder Schülerausweis bei Jugendlichen)
- Gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Terminvereinbarung
Um Wartezeiten bei der Beantragung vor Ort zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin im Bürgerservice zu buchen.
? Online-Terminvereinbarung
| Leistung | Online | Bei Stadt/Gemeinde |
| Fischereischein auf Lebenszeit | 18,00 EUR | 30,00 EUR |
| Fischereiabgabe 1 Jahr (inkl. Gebühr) | 14,00 EUR | 22,00 EUR |
| Fischereiabgabe 5 Jahre (inkl. Gebühr) | 42,00 EUR | 50,00 EUR |
| Ausländerfischereischein (1 Jahr) | 20,00 EUR | 32,00 EUR |
| Fischereischein mit Begleitung (Lebenszeit) | 30,00 EUR | (beim Landesamt) |
Gebühren und Abgaben (Stand: Juli 2026)
- Fischerprüfung beim Kreis Soest
- Online-Terminvereinbarung
- Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen
- Fischereischein / Ausstellung (Online-Dienst) Fischereischein Ausstellung
- Fischereischein / Entrichtung der Fischereiabgebe (Online-Dienst) Entrichtung der Fischereiabgabe
- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Berghoff-Mertens
Bürgerservice
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30* - 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-494
- buergerservice@erwitte.de
Schnitker
Bürgerservice
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30* - 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-494
- buergerservice@erwitte.de
Fuchs
Bürgerservice
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30* - 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-494
- buergerservice@erwitte.de
Fischereischein
Wer Fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird nur an Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Zuständig für die Prüfung ist der Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde.
Kontakt für Prüfungsantrag und Termine:
Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde
Hoher Weg 1–3, 59494 Soest
Telefon: 02921/300
(Nur für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, mindestens 13 Jahre alt)
Was ändert sich ab 3. Juli 2026?
- Fischereischein auf Lebenszeit: ab sofort wird kein Jahres- oder 5-Jahres-Schein mehr ausgestellt.
- Fischereiabgabe getrennt entrichten: für 1 oder 5 Kalenderjahre, unabhängig vom Schein.
- Digitale Nutzung möglich: als App, Ausdruck oder Scheckkarte.
- Begleitpersonen für Jugendliche: der Jugendfischereischein entfällt. Kinder (10–15 Jahre) dürfen in Begleitung eines berechtigten Erwachsenen angeln.
- Lichtbildausweis mitführen: bei jeder Ausübung der Fischerei (auch Schülerausweis bei Jugendlichen).
Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Beantragung des digitalen Fischereischeins und der Fischereiabgabe
Umtausch eines alten Scheins (vor 1. Juli 2026)
→ Nur bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde (also bei uns in Erwitte).
Erstbeantragung nach bestandener Fischerprüfung (ab Juli 2026)
→ Wahlweise online oder bei uns vor Ort.
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→ Online oder bei uns vor Ort
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Für ausführliche Erklärungen, FAQs und technische Hilfestellungen besuchen Sie die Seite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen NRW:
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Für Personen ohne oder mit weniger als 1-jährigem Wohnsitz in NRW – auch ohne Fischerprüfung, wenn Kenntnisse nachgewiesen werden.
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Was müssen Sie beim Angeln mitführen?
Ab Juli 2026 sind folgende Dokumente zwingend mitzuführen:
- Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
- Amtlicher Lichtbildausweis (oder Schülerausweis bei Jugendlichen)
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Terminvereinbarung
Um Wartezeiten bei der Beantragung vor Ort zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin im Bürgerservice zu buchen.
🔗 Online-Terminvereinbarung
| Leistung | Online | Bei Stadt/Gemeinde |
| Fischereischein auf Lebenszeit | 18,00 € | 30,00 € |
| Fischereiabgabe 1 Jahr (inkl. Gebühr) | 14,00 € | 22,00 € |
| Fischereiabgabe 5 Jahre (inkl. Gebühr) | 42,00 € | 50,00 € |
| Ausländerfischereischein (1 Jahr) | 20,00 € | 32,00 € |
| Fischereischein mit Begleitung (Lebenszeit) | 30,00 € | (beim Landesamt) |
Gebühren und Abgaben (Stand: Juli 2026)
- Fischerprüfung beim Kreis Soest
- Online-Terminvereinbarung
- Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen
Fischereischein / Ausstellung (Online-Dienst) Fischereischein Ausstellung
Fischereischein / Entrichtung der Fischereiabgebe (Online-Dienst) Entrichtung der Fischereiabgabe
Kontakt
Stadt Erwitte
Raum: 121
Am Markt 13
59597
Erwitte
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30* – 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Stadt Erwitte
Raum: 121
Am Markt 13
59597
Erwitte
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30* – 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Stadt Erwitte
Raum: 120
Am Markt 13
59597
Erwitte
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30* – 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |