Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung im Ausland

Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten? In einigen Ländern benötigen Sie hierfür ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis.

Mit diesem Dokument bestätigt das deutsche Standesamt, dass Ihrer beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Das Ehefähigkeitszeugnis enthält Angaben zu beiden Eheschließenden und ist sechs Monate gültig.

Ob Sie für Ihre Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie heiraten möchten, oder bei der jeweiligen Auslandsvertretung.

Wo können Sie das Ehefähigkeitszeugnis beantragen?

Zuständig ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland wohnen, ist das Standesamt Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland zuständig. Haben Sie sich niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin.

Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden.

Was sollten Sie außerdem beachten?

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellung sechs Monate gültig.

Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob für die Eheschließung eine Übersetzung oder eine zusätzliche Bestätigung der Echtheit des Ehefähigkeitszeugnisses, beispielsweise durch eine sogenannte Apostille, erforderlich ist.

Eine Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Dienstsiegels auf der Urkunde.

Für Ehefähigkeitszeugnisse, die vom Standesamt Hellweg ausgestellt wurden, erhalten Sie die Apostille bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier: Bezirksregierung Arnsberg - Apostillen und Beglaubigungen

Sie haben Fragen?

Das Standesamt Hellweg informiert Sie gerne über die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses und die hierfür erforderlichen Unterlagen.
 

  • 70,00 €

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses müssen die Ehevoraussetzungen geprüft werden. Hierfür werden Angaben und Nachweise zu beiden Eheschließenden benötigt.

In der Regel gehören dazu:

  1. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  2. Ein aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Standesamtes, bei dem Ihre Geburt beurkundet wurde
  3. Gegebenenfalls Nachweise über frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösung
  4. Je nach Einzelfall weitere Unterlagen, insbesondere bei einem Auslandsbezug

Wichtig: Eine einfache Geburtsurkunde reicht für die Prüfung der Ehevoraussetzungen grundsätzlich nicht aus. Bitte legen Sie einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister vor. Dieser enthält auch nachträgliche Änderungen und Folgebeurkundungen.

Wenn Ihre Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet wurde, können andere Nachweise erforderlich sein.

Welche Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall benötigt werden, hängt unter anderem von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Familienstand und Ihren bisherigen Lebensverhältnissen ab.

Bitte setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung, damit die benötigten Unterlagen individuell abgestimmt werden können.

EFZ Heiraten im Ausland Ehefähigkeitszeugnis

Kontakt

Standesamt Hellweg
Schloßallee 14 (Postanschrift: Am Markt 13)
59597 Erwitte

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr*
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr*
Mittwoch:08:30 – 12:00 Uhr*
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00 Uhr* (Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag:08:30 – 12:00 Uhr*

* Trautermine könne montags bis samstags am Vor- und Nachmittag individuell vereinbart werden. Trauungen an Sonn- und Feiertagen sind nach individueller Absprache möglich.

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