Amtliche Beglaubigungen, Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten).
Bitte beachten Sie: Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
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- §§ 33, 34 VwVfG
- Verwaltungsgebührensatzung
Bei der Beglaubigung von Ablichtungen sind mitzubringen:
- jeweils das Original und die zu beglaubigende Ablichtung
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
- Beglaubigung von Ablichtungen:
- 6,00 EUR für die Beglaubigung einer Ablichtung
- (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %)
- 6,00 EUR für die Beglaubigung einer Ablichtung
- Beglaubigung von Unterschriften:
- 3,50 EUR
- Fotokopie des Originals:
- 0,90 EUR je DIN A4 Seite
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