Baugenehmigung

Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Zuständig für die Erteilung einer Baugenehmigung ist der Kreis Soest als untere Bauaufsichtsbehörde. Bei Bauvorhaben nach § 63 BauO NRW kann die Genehmigung bei der Stadt Erwitte beantragt werden.

Kontakt

Stadt Erwitte
Raum: K28
Am Markt 13
59597 Erwitte

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag:08:30 – 12:00 Uhr
Menü