Sie ziehen nach Erwitte? Herzlich Willkommen!
... oder Sie ziehen innerhalb des Stadtgebietes Erwitte um?
Die Anmeldung können Sie im Bürgerservice persönlich vornehmen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Ein spezielles "Anmeldeformular" benötigen Sie nicht mehr, da bei Ihrer Vorsprache die Daten im automatisierten Verfahren erhoben werden. Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen oder die Vertretung durch eine geeignete Person ist nach wie vor erforderlich. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Abmeldung am letzten Wohnort ist nicht erforderlich.
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Mit dem neuen Online-Dienst können Sie Ihre Adresse bequem von zu Hause aus - idealerweise per Smartphone - ändern. Dazu benötigen Sie:
die eID-Funktion Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder eID-Karte für Unionsbürger*innen)
das kostenfreie BundID-Konto, welches Sie aber auch im Zuge der Nutzung des Online-Dienstes einrichten können
Auch die Adressdaten auf dem Ausweis-Chip lassen sich online aktualisieren. Im Anschluss erhalten Sie dann automatisch einen Adressaufkleber von der Bundesdruckerei. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt Anleitung finden Sie hier.
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Mitwirkung des Wohnungsgebers
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person dem Meldepflichtigen den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der genannten Fristen zu bestätigen. Diese Wohnungsgeberbestätigung ist vom Bürger bereits bei der Anmeldung vorzulegen!
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- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden)
- Persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen ist erforderlich. Falls Sie am persönlichen Erscheinen gehindert sind, können Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen. Dazu ist allerdings ein Anmeldeformular und eine Vollmacht (beides von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben) erforderlich.
- Wohnungsgeberbestätigung
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- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Berghoff-Mertens
Bürgerservice
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30* - 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-494
- buergerservice@erwitte.de
Fuchs
Bürgerservice
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30* - 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-494
- buergerservice@erwitte.de
Schnitker
Bürgerservice
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Freitag
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- Wohnungsgeberbestätigung
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG))
Vollmacht zur An-/Ummeldung
Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Vollmacht zur Anmeldung (Nebenwohnung)
Kontakt
Stadt Erwitte
Raum: 121
Am Markt 13
59597
Erwitte
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30* – 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Stadt Erwitte
Raum: 120
Am Markt 13
59597
Erwitte
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30* – 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Stadt Erwitte
Raum: 121
Am Markt 13
59597
Erwitte
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30* – 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Stadt Erwitte
Raum: 121
Am Markt 13
59597
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| Mittwoch: | 08:30* – 12:00 Uhr (*Terminvergabe ab 07:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |