Die Stadt Erwitte erhebt zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung Benutzungsgebühren. In den Gebühren enthalten sind die Kosten für die Abfallentsorgung der in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Erwitte aufgeführten Abfälle und die dafür erforderlichen Vorhaltekosten.
Für jedes bebaute Grundstück sind so viel zugelassene Abfallbehälter für Restabfall und kompostierbare Abfälle (Bioabfall) bereitzuhalten, dass sämtlicher anfallender Rest- und Bioabfall entsorgt werden kann.
Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle, die sich zum Einsammeln in Säcken für Restabfall eignen, dürfen ausschließlich von der Stadt Erwitte zugelassene gebührenpflichtige Beistellsäcke für Restabfall mit einem Fassungsvermögen von ca. 60 Litern benutzt werden. Die gebührenpflichtigen Beistellsäcke für Restabfall sind bei der Stadt Erwitte erhältlich.
Wechsel des Behältervolumens von Mülltonnen
Ein Wechsel des Behältervolumens ist zum 01.07. und zum 01.01. eines jeden Jahres möglich. Der entsprechende Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag online bei der Stadt Erwitte im Fachdienst 103 »Finanzen« vorliegen. Es entsteht eine Gebühr von 15 EUR.
In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Stadt Erwitte auf Antrag im Einzelfall. Der Tausch kaputter Mülltonnen ist jederzeit möglich.
Die Gebühren werden durch Grundbesitzabgabenbescheid, der auch andere Abgaben beinhalten kann, festgesetzt und angefordert. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie untenstehend.
- Steuern und Gebühren 2026
- Restabfallsack (ca. 60 Liter) 6,00 EUR
Die Stadt Erwitte erhebt zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung Benutzungsgebühren. In den Gebühren enthalten sind die Kosten für die Abfallentsorgung der in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Erwitte aufgeführten Abfälle und die dafür erforderlichen Vorhaltekosten.
Für jedes bebaute Grundstück sind so viel zugelassene Abfallbehälter für Restabfall und kompostierbare Abfälle (Bioabfall) bereitzuhalten, dass sämtlicher anfallender Rest- und Bioabfall entsorgt werden kann.
Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle, die sich zum Einsammeln in Säcken für Restabfall eignen, dürfen ausschließlich von der Stadt Erwitte zugelassene gebührenpflichtige Beistellsäcke für Restabfall mit einem Fassungsvermögen von ca. 60 Litern benutzt werden. Die gebührenpflichtigen Beistellsäcke für Restabfall sind bei der Stadt Erwitte erhältlich.
Wechsel des Behältervolumens von Mülltonnen
Ein Wechsel des Behältervolumens ist zum 01.07. und zum 01.01. eines jeden Jahres möglich. Der entsprechende Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag online bei der Stadt Erwitte im Fachdienst 103 »Finanzen« vorliegen. Es entsteht eine Gebühr von 15 EUR.
In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Stadt Erwitte auf Antrag im Einzelfall. Der Tausch kaputter Mülltonnen ist jederzeit möglich.
Die Gebühren werden durch Grundbesitzabgabenbescheid, der auch andere Abgaben beinhalten kann, festgesetzt und angefordert. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie untenstehend.
- Steuern und Gebühren 2026
- Restabfallsack (ca. 60 Liter) 6,00 EUR
Die Stadt Erwitte erhebt zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung Benutzungsgebühren. In den Gebühren enthalten sind die Kosten für die Abfallentsorgung der in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Erwitte aufgeführten Abfälle und die dafür erforderlichen Vorhaltekosten.
Für jedes bebaute Grundstück sind so viel zugelassene Abfallbehälter für Restabfall und kompostierbare Abfälle (Bioabfall) bereitzuhalten, dass sämtlicher anfallender Rest- und Bioabfall entsorgt werden kann.
Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle, die sich zum Einsammeln in Säcken für Restabfall eignen, dürfen ausschließlich von der Stadt Erwitte zugelassene gebührenpflichtige Beistellsäcke für Restabfall mit einem Fassungsvermögen von ca. 60 Litern benutzt werden. Die gebührenpflichtigen Beistellsäcke für Restabfall sind bei der Stadt Erwitte erhältlich.
Wechsel des Behältervolumens von Mülltonnen
Ein Wechsel des Behältervolumens ist zum 01.07. und zum 01.01. eines jeden Jahres möglich. Der entsprechende Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag online bei der Stadt Erwitte im Fachdienst 103 »Finanzen« vorliegen. Es entsteht eine Gebühr von 15 EUR.
In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Stadt Erwitte auf Antrag im Einzelfall. Der Tausch kaputter Mülltonnen ist jederzeit möglich.
Die Gebühren werden durch Grundbesitzabgabenbescheid, der auch andere Abgaben beinhalten kann, festgesetzt und angefordert. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie untenstehend.
- Steuern und Gebühren 2026
- Restabfallsack (ca. 60 Liter) 6,00 EUR
Die Stadt Erwitte erhebt zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung Benutzungsgebühren. In den Gebühren enthalten sind die Kosten für die Abfallentsorgung der in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Erwitte aufgeführten Abfälle und die dafür erforderlichen Vorhaltekosten.
Für jedes bebaute Grundstück sind so viel zugelassene Abfallbehälter für Restabfall und kompostierbare Abfälle (Bioabfall) bereitzuhalten, dass sämtlicher anfallender Rest- und Bioabfall entsorgt werden kann.
Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle, die sich zum Einsammeln in Säcken für Restabfall eignen, dürfen ausschließlich von der Stadt Erwitte zugelassene gebührenpflichtige Beistellsäcke für Restabfall mit einem Fassungsvermögen von ca. 60 Litern benutzt werden. Die gebührenpflichtigen Beistellsäcke für Restabfall sind bei der Stadt Erwitte erhältlich.
Wechsel des Behältervolumens von Mülltonnen
Ein Wechsel des Behältervolumens ist zum 01.07. und zum 01.01. eines jeden Jahres möglich. Der entsprechende Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag online bei der Stadt Erwitte im Fachdienst 103 »Finanzen« vorliegen. Es entsteht eine Gebühr von 15 EUR.
In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Stadt Erwitte auf Antrag im Einzelfall. Der Tausch kaputter Mülltonnen ist jederzeit möglich.
Die Gebühren werden durch Grundbesitzabgabenbescheid, der auch andere Abgaben beinhalten kann, festgesetzt und angefordert. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie untenstehend.
- Steuern und Gebühren 2026
- Restabfallsack (ca. 60 Liter) 6,00 EUR
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Seewald
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-496
- steuern@erwitte.de
Schön
Rathaus
Montag
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Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-496
- steuern@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
C.
Hoffmann
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-422
- c.hoffmann@erwitte.de
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
Peters
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Am Markt 1359597Erwitte
- Telefon
- 02943 896-496
- e.peters@erwitte.de
Abfallgebühren
Die Stadt Erwitte erhebt zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung Benutzungsgebühren. In den Gebühren enthalten sind die Kosten für die Abfallentsorgung der in der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Erwitte aufgeführten Abfälle und die dafür erforderlichen Vorhaltekosten.
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In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Stadt Erwitte auf Antrag im Einzelfall. Der Tausch kaputter Mülltonnen ist jederzeit möglich.
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- Restabfallsack (ca. 60 Liter) 6,00 €
Antrag auf Ermäßigung der Abfallgebühr gem. § 2 Abs. 1 der Satzung über die Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Erwitte
Antrag auf Befreiung von der Biotonne
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Stadt Erwitte
Raum: 102
Am Markt 13
59597
Erwitte
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| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Stadt Erwitte
Raum: 102
Am Markt 13
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| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Stadt Erwitte
Raum: K22
Am Markt 13
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| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Stadt Erwitte
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59597
Erwitte
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| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00* Uhr (*Terminvergabe bis 18:00 Uhr auf Kundenwunsch) |
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