Pressemeldung Detail

Zählerablesung zur Ermittlung der Abzugsmengen für die Schmutzwasserabrechnung

| News

Die Stadt Erwitte weist darauf hin, dass Hauseigentümer auch in diesem Jahr aufgefordert sind, die Zählerstände der gegebenenfalls vorhandenen Zwischenzähler, zum Beispiel zur Gartenbewässerung, bis zum 05.01.2027 der Stadt Erwitte mitzuteilen, auch wenn kein Verbrauch erfolgt ist.

Die Zählerstände können Sie vorzugsweise über das Online-Formular hier übermitteln. Ebenso stehen Ihnen weiterhin die Kolleginnen des Steueramtes der Stadt Erwitte per E-Mail (steuern(at)erwitte.de) oder telefonisch unter (02943) 896 496 während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Bitte überprüfen Sie auch die Eichfrist Ihres Zwischenzählers, da dieser nicht mehr berücksichtigt werden kann, wenn der Zähler älter als 6 Jahre ist.

Zurück
Zählerstandsablesung

Bild: Adobe Stock, mpix-foto

Menü