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Trunkenheitsfahrt mit Feuerwehrfahrzeug: Vorfall nicht zu entschuldigen

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Disziplinarverfahren sofort eingeleitet: zwei Einsatzkräfte vom Dienst suspendiert

Am frühen Morgen des zweiten Weihnachtsfeiertags wurde der Leiter der Feuerwehr Erwitte durch die Polizei über eine Trunkenheitsfahrt mit einem Feuerwehrfahrzeug im Ortsteil Bad Westernkotten informiert. In diesem Zusammenhang verweist die Feuerwehr und die Stadt Erwitte auf die Pressemeldung der Polizei.

Der Leiter der Feuerwehr Erwitte, Ralf Wiese, begab sich mit seinem Stellvertreter Stephan Köchling direkt nach Bad Westernkotten und informierten den örtlichen Löschzugführer. Im weiteren Verlauf wurden die weiteren Führungskräfte der heimischen Feuerwehr, der Bürgermeister als Träger des Brandschutzes, der Kreisbrandmeister und die Stadtverwaltung über den Vorfall informiert.

Zwei Einsatzkräfte wurden in diesem Zusammenhang mit sofortiger Wirkung bis zum Abschluss des umgehend eingeleiteten Disziplinarverfahrens vom Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Erwitte suspendiert. 

Seitens der Feuerwehr und der Stadt Erwitte wird der Zwischenfall ausdrücklich bedauert. „Zwar liegen die abschließenden Berichte und Unterlagen sowie die Aussagen der betroffenen Einsatzkräfte noch nicht vor, aber die bisher bekannten Umstände sind nicht zu entschuldigen. Wir bedauern den nicht zu entschuldigenden Vorfall sehr und werden diesen im Rahmen eines Verfahren aufklären. Im Namen von Feuerwehr und Stadt bitten wir um Verzeihung und bedauern den entstandenen materiellen Schaden, den die Stadt begleichen wird. Die Feuerwehr übernimmt wichtige Aufgaben im Sinne der öffentlichen Sicherheit, hierbei arbeiten hunderte Einsatzkräfte sehr professionell und engagiert im Sinne der Menschen in Erwitte zusammen. Daher unterstreichen wir, dass es sich bei dem Vorfall um die Tat von Einzelpersonen handelt“, erklären der Leiter der Feuerwehr Erwitte, Ralf Wiese, sowie Bürgermeister Hendrik Henneböhl gemeinsam.

Bis zum Abschluss des Verfahrens werden seitens der Leitung der Feuerwehr und des Trägers des Brandschutzes keine weiteren Aussagen getroffen, da diese ein laufendes Disziplinarverfahrens berühren. Dieses Verfahren wird mit der notwendigen Gründlichkeit, aber auch der angemessenen Härte der disziplinarischen Maßnahmen sowie unter Berücksichtigung etwaigen Regressansprüchen durchgeführt, unterstreicht Ralf Wiese. Die Basis für dieses Verfahren bildet der landesrechtliche Disziplinarrahmen für die ehrenamtlichen Feuerwehren.

Pressemeldung der Polizei

Feuerwehrfahrzeug
Feuerwehrfahrzeug (Foto: Jonas Augustin / unsplash.com)