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Anmeldung und Einschulung der Grundschulkinder

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Schuljahr 2023/2024

Während die diesjährigen i-Männchen gerade erst eingeschult wurden, rücken bei Schulen und Schulverwaltung schon die nächsten Schulanfänger, die im Jahr 2023 schulpflichtig werden, ins Blickfeld. Dies betrifft die Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 geboren sind.

Die Eltern dieser Kinder wurden bereits von der Stadt Erwitte angeschrieben und über das Anmeldeverfahren informiert. Mit dem Anschreiben haben die Eltern eine Information über die Grundschulen im Stadtgebiet und einen Anmeldevordruck erhalten. Die schriftliche Anmeldung zur gewünschten Schule soll bis zum 23.09.2022 erfolgen.

Kinder, die nach dem 30.09.2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können lt. Schulgesetz auf Antrag der Eltern zum Schuljahresbeginn in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Eltern, die ihr Kind nächstes Jahr vorzeitig einschulen lassen möchten, können die Anmeldevordrucke in der Stadtverwaltung erhalten.

Ansprechpartnerin bei Fragen zur Einschulung ist dort Frau Jacob, Tel. 02943/896-103.

Quelle: Adobe Stock
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