Die Stadt Erwitte weist darauf hin, dass Hauseigentümer auch in diesem Jahr aufgefordert sind, die Zählerstände der ggfls. vorhandenen Zwischenzähler (z.B. zur Gartenbewässerung) bis zum 05.01.2026 der Stadt Erwitte mitzuteilen auch wenn kein Verbrauch erfolgt ist.
Die Zählerstände können Sie über das Online Formular hier übermitteln.
Wichtig: Bitte überprüfen Sie die Eichfrist Ihres Zählers, da dieser nicht mehr berücksichtigt werden kann, wenn dieser älter als 6 Jahre ist.