Die Stadt Erwitte versendet in den kommenden Tagen die Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026. Mit den Bescheiden werden die sogenannten grundstücksbezogenen Abgaben wie die Grundsteuer A und B, die Abwasser- und Abfallgebühren sowie die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst abgerechnet.
Die Hebesätze für die Grundsteuern, die Abwassergebühren und die Zwischenzählergebühr bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Dagegen werden die Abfallgrundgebühr und die Straßenreinigungsgebühr geringfügig erhöht, während sich die Gebühren für den Winterdienst und die Abfallbeseitigung reduzieren.
Hier gelangen Sie zum Schaubild über die Entwicklung der Grundbesitzabgaben der letzten Jahre.
Ihre Fragen zu den Bescheiden über die Grundbesitzabgaben nehmen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem Fachdienst Finanzen vorzugsweise per E-Mail an steuern@erwitte.de unter Angabe des Kassenzeichens entgegen. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob eine persönliche Vorsprache notwendig ist.
Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Tagen nach dem Versand der ca. 8.500 Bescheide zu vielen Nachfragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen zu Verzögerungen kommen kann.
Das Erteilen eines SEPA-Lastschriftmandats oder eine Änderung des Müllbehälters muss schriftlich erfolgen. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter der Dienstleistung Abfallgebühren unter Formulare.